Außenwerbung Essen - Los 5

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ruhrbahn GmbH
Postanschrift: Zweigertstraße 34
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E53968879
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E53968879
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Außenwerbung Essen - Los 5

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Straßen bzw. öffentlichen Flächen der

Stadt Essen (nachfolgend „Stadt“) sowie Werberechte der Ruhrbahn GmbH (nachfolgend „Ruhrbahn"). Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen. Diese EU-Auftragsbekanntmachung betrifft das Los 5 (Digitale Werbeanlagen in U-Bahnhöfen). Die weiteren Lose werden jeweils gesondert ausgeschrieben und sind nicht Teil dieser Bekanntmachung zu Los 5. Daher wurde aus technischen Gründen unter Ziff. II.1.6) "nein" eingekreuzt.

Die Vergabe des Loses 5 erfolgt durch die Ruhrbahn. Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dem Außenwerber ist es im Rahmen dieses Loses 5 gestattet, die nachfolgend prognostisch aufgeführten Zahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten, unterhalten/betreiben und an in der zweiten Verfahrensstufe (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7) näher definierten Standorten zu nutzen:

- bis zu 27 (siebenundzwanzig) Digitale Werbeanlagen in U-Bahnhöfen an Gleisen (Format analog Infoscreen)

bis zu 35 (fünfunddreißig) Public Station Video Anlagen (mind. 65“ bis max. 84“).

Es wird erwartet, dass der Konzessionär im Los 5 27 Werbeanlagen in U-Bahnanlagen sowie 35 Public Video Screens bis längstens 31. Dezember 2024 in Betrieb nimmt. Es sind keine Bauanträge hierfür zu stellen. Sämtliche Werbeträger sollen von Anfang an an das Warnsystem MoWaS angeschlossen werden.

Über die genauen Zahlen werden alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert (vgl. Ziff. VI.3 Nr. 7). Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Ruhrbahn im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren durch die Ruhrbahn noch geändert werden.

Dem Bieter obliegt es ein technisches Konzept für die Anlagen zu unterbreiten. Die technische Ausführung kann sowohl über Projektor und Projektionsfläche erfolgen oder mit Groß-Screen. Hierzu legt er sowohl technische Zeichnungen als auch Fotos vor. Ferner sind eine technische Beschreibung mit Maßen und Gewichten, Material Oberflächenverarbeitung, Stromverbrauch und Lichtleistung vorzulegen sowie ein Nachhaltigkeitskonzept. Die Verordnung für den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BO Strab) sowie die aktuelle Brandschutzverordnung sind zu beachten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2038
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten. Die Ruhrbahn behält sich ein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung um bis zu fünf Jahre vor.

2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen).

3. Zu. Ziff. II.1.5) und II.2.6): Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist zwar nicht für Los 5, jedoch für alle Lose insgesamt überschritten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.

Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,

— PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.

WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.

Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.

Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Ruhrbahn für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Ruhrbahn behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

TL1. Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung.

Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu TL1. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den erfolgten Aufbau und Betrieb vergleichbarer Werbeträger umfassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 31/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.

2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25. August 2023 an die Ruhrbahn über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Ruhrbahn behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.

4. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die Ruhrbahn behält ich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.

5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Ruhrbahn kann Ausnahmen zulassen.

6. Die Ruhrbahn behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.

7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen.

Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Ruhrbahn werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.

8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Ruhrbahn ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.

10. Die Ruhrbahn behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.

11. Die Ruhrbahn behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Ruhrbahn behält sich unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung aller am Verfahren Beteiligten vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2023

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