Freianlagenplanung Zentralplatz Westfalenpark Referenznummer der Bekanntmachung: F018/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23150-24207
Fax: +49 23150-29458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Zentralplatz Westfalenpark
Der Westfalenpark Dortmund stellt mit seinen rund 60 ha Fläche eine der bedeutendsten Parkanlagen der Stadt Dortmund dar. Im Zentrum der Parkanlage liegt der "Zentralplatz" ein ca. 4.500 m² großer Aufenthaltsplatz mit angrenzendem Gastronomiebetrieb mit Außenterrasse. Die Besonderheit der Platzgestaltung liegt in einer Vielzahl von Wasserbecken, die in der warmen Jahreszeit eine aufwendige Wasserpflanzenschau zeigen.
Der Zentralplatz soll seiner Funktion als bedeutender Aufenthaltsplatz im Park und Ort für die intensive Pflanzenschau auch in Zukunft gerecht werden. Der vorliegende Freianlagenentwurf bietet hierfür eine geeignete gestalterische Grundlage, die im Rahmen der anstehenden Leistungsphasen technisch zu planen und umzusetzen ist. Mit runden Wasserbecken aus Cortenstahl und Pflanzbeeten, mit durch gestaltete Betoneinfassungen, erhält die Platzanlage mehr räumliche Offenheit als zuvor, eine barrierefreie Erschließung sowie ein frisches, neues Ansehen. Die Pflanzplanung erfolgt durch den Auftraggeber.
Westfalenpark Dortmund Dortmund
Planungsleistungen der Freianlagenplanung Lph 5-9
Keine Begrenzung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
- Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung mindestnötige Deckung 3,0Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden
- Mind. 3 Mitarbeitende Ingenieur*innen im Mittel der letzten drei Jahre, in einer der folgenden Fachdisziplinen: Ingenieur*innen Bereich Landschaftsarchitektur
- Eine Referenz über die in den letzten fünf Kalenderjahren erbrachten Leistungen aus den geforderten Fachdisziplinen. Die Referenz muss folgende Mindestkriterien erfüllen: Investitionssumme mind. 500.00 EUR brutto, Honorar des Referenzobjektes mind. 100.000 EUR brutto und Lph. 8 muss abgeschlossen sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDL94
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland