Digitalfunk-Ausbau von Fahrzeugen der Feuerwehr der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 041/23/EU/VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hafenstr. 45
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Hilgenstein
E-Mail:
Telefon: +49 2381-179850
Fax: +49 2381-172852
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalfunk-Ausbau von Fahrzeugen der Feuerwehr der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) Dienst- und Lieferleistungen für den Ausbau von Feuerwehr-Fahrzeugen mit Digitalfunk europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 und 2 sowie den Anlagen zu Los 2:
- Anlage_A Systemskizze Soll-Zustand
- Anlage_B Ist-Zustand
- Anlage_C Erläuterungen
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern. Zulässige Abweichungen sind der Leistungsbeschreibung oder den Leistungsverzeichnissen zu Los 1 und 2 zu entnehmen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.
Die Angebote können für ein Los oder beide Lose eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Zubehör
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm
Lieferung des notwendigen Zubehörs für Digitalfunkgeräte des Typs Sepura SCG2229.
Die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 1.
Alle Produkte sind im fabrikneuen Zustand zu liefern.
Umbau
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Alle Fahrzeuge müssen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Hamm umgebaut werden. Auf dem Gelände der Feuerwehr Hamm können dazu zwei Fahrzeughallen an der Hafenstraße 45 in 59067 Hamm bereitgestellt werden. Anfallende Kosten für die Nutzung alternativer Standorte werden vom Auftraggeber nicht gesondert vergütet und sind vom Bieter in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Der Bieter hat den Umbau der vorhandenen Fahrzeuge anzubieten und durchzuführen. Hierzu gehört insbesondere:
- Demontage aller Komponenten des 4M-Analogfunk (wie S/E-Gerät, Bedienteil, Halterungen, Lautsprecher etc.) in 80 Fahrzeugen.
- Montage und Inbetriebnahme der Digitalfunkanlage in 80 Fahrzeugen mit unterschiedlichen Ausbaustufen gemäß Anlage A - Systemskizze SOLL-Zustand.
- Lieferung von Installationsmaterial und Kleinteilen
27 Fahrzeuge der Feuerwehr Hamm sind in verschiedenen Ausbauformen mit Digitalfunk ausgestattet und werden durch den Umbau auf einen einheitlichen technischen Stand gebracht. Der derzeitige Ausbauzustand dieser Fahrzeuge ist der Anlage B - IST-Zustand zu entnehmen, gleiche Fahrzeuge sind in Gruppen zusammengefasst. Aufgrund der unterschiedlichen Ausbauzustände der Fahrzeuge ergeben sich unterschiedliche Arbeitsaufwände je Fahrzeug, die in der Kalkulation des Bieters berücksichtigt werden müssen.
In Anlage C - Erläuterungen sind die jeweiligen vom Bieter zu leistenden Ausbaumaßnahmen beschrieben.
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung mit der Leistung zu beginnen. Der Ausbau aller Fahrzeuge muss innerhalb von 5 Monaten, bis spätestens zum 30.06.2024 erfolgt sein.
Aus einsatztaktischen Gründen können parallel maximal zwei Fahrzeuge umgebaut werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nur Bieter zu Los 2
(1.1.1) Referenzen (Vordruck):
Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung
- Auftragswert
- Ausführungs- und Fertigungszeitraum
- Auftraggeber
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.1.2) Nachweis Selectric Montage Partner für BOS-Funk
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.1.3) Nachweis Lardis Fachhandelspartner
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe:
(1.2.2.1) Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(1.2.2.2) Bei Eignungsleihe zu Los 2 müssen die gemäß (1.1) geforderten Referenzen und Nachweise erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis Los 1 und Los 2 (Vordruck)
(1.6) Zusammenfassung der Lose (Vordruck)
(1.7) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot
(1.8) Ggf. Nachweis zur Gleichwertigkeit
(1.9) Technische Datenblätter zu den angebotenen Produkten
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewerbungsbedingungen
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.5) Informationsblatt DSGVO
(6.6) Anlage_A Systemskizze Soll-Zustand
(6.7) Anlage_B Ist-Zustand
(6.8) Anlage_C Erläuterungen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDLCW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html