Neubau Feuerwehr und Wasserwerk Neunkirchen, Rüttelboden Referenznummer der Bekanntmachung: 34-2023_BK
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 78
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53819
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2247-303210
Fax: +49 2247-30388210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nk-se.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehr und Wasserwerk Neunkirchen, Rüttelboden
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid baut ein Feuerwehrgerätehaus für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Löschzug erhält ein Feuerwehrhaus mit acht Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge sowie die notwendigen Funktionsbereiche, wie Lagerflächen, Werkstätten, Schulungsraum, Umkleide- und Verwaltungsräume. Ebenso wird das Wasserwerk mit einer Garage für sechs Pritschenwagen zusätzlich zu den erforderlichen Werkstätten, Lagerflächen, Sozial- und Büroräumen und Außenlagerflächen neu gebaut.
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Sankt Franziskus Weg 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Die Ausschreibung umfasst die Rüttelbodenarbeiten. Masse: ca. 1.350 qm Rüttelboden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen
Einzureichende Unterlagen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen
Einzureichende Unterlagen:
- 3 Referenznachweise mit mindestens den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Ko) gem. § 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A Abschnitt 1.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als fünf Jahre zurückliegen
- Angaben zu den ausgeführten Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen Personal (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Bieter sind zur Teilnahme an der Submission nicht zugelassen. Nach der Submission wird allen Bietern kurzfristig und unaufgefordert das ungeprüfte Submissionsergebnis elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragsstrafe 200 Euro je Werktag, max. 5 % der Auftragssumme
Rückfragen sind bis 24.08.2023 zu stellen.
Hinweis zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4DY1M5X7RK8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://bezreg-koeln.de/brk_internet/vergabekammer
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer