Bundesstadt Bonn, BN-2023-2, Dienstleistungskonzession für die gastronomische Bewirtschaftung/Catering im World Conference Center Bonn
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Vereinten Nationen 2
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22877-2600
Fax: +49 22877-9619666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, BN-2023-2, Dienstleistungskonzession für die gastronomische Bewirtschaftung/Catering im World Conference Center Bonn
Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionvergabe. Es wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV) durchgeführt.
Dienstleistungskonzession für die gastronomische Bewirtschaftung von Veranstaltungen im World Conference Center Bonn
Ziel des Verfahrens war die Vergabe einer Konzession über die Erbringung gastronomischer Leistungen / des Catering im World Conference Center Bonn für die Bewirtschaftung von Besuchern / Teilnehmern der dort stattfindenden Veranstaltungen.
Für die Erbringung gastronomischer Leistungen / das Catering bei Veranstaltungen im Bonner Kongresszentrum World Conference Center Bonn suchte die Betreibergesellschaft, die Bonn Conference Center Management GmbH, einen kompetenten und leistungsfähigen Partner. Geschlossen wurde ein Vertrag über eine Dienstleistungskonzession über das weitgehend exklusive Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung der verschiedenen Veranstaltungen im World Conference Center Bonn auf Basis prozentualer Umsatzbeteiligung.
Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Aufgrund der erforderlichen Investitionssummen wurde eine zweijährige Verlängerungsoption gewählt, die für eine Amortisierung getätigter Investitionsaufwendungen und für die Erzielung einer angemessenen Rendite erforderlich ist.
- Kriterium: Gastronomiekonzept, Pachthöhe, Qualität der Unterlagen, Personalkonzept, Betriebskonzept
Vertragsverlängerung: Option der Verlängerung um 24 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Konzessionsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bundesstadt Bonn, BN-2023-2, Dienstleistungskonzession für die gastronomische Bewirtschaftung/Catering im World Conference Center Bonn
Ort: Meerbusch
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de