Rahmenvertrag IT-Clients Referenznummer der Bekanntmachung: 030-2023-004 eP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 47
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 4.3 - Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 2331987-2041
Fax: +49 2331987-19349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT-Clients
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsplatzrechner und Notebooks sowie Zubehör. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 03.09.2024, sowie einer einmaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart werden. Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr wird auf 30 Arbeitsplatzrechner sowie 120 Notebooks geschätzt (+ Zubehör).
Arbeitsplatzrechner
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr liegt bei 15 Arbeitsplatzrechner
Notebooks
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr liegt bei 120 Notebooks.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Arbeitsplatzrechnern
Postanschrift: Walter-Bruch-Strasse 9
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2317254890
Fax: +49 23172548911
Internet-Adresse: http://bechtle.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Notebooks
Postanschrift: Robert-Bosch-Strasse 19 c
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251970070700
Internet-Adresse: http://www.blue-technologies.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDZJ3
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.