Leistungen der Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI gemäß Leistungsbild für die Maßnahme STRzero GFA am Flughafen Stuttgart
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Flughafenstraße 32
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Uwe Kaschdailewitsch
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stuttgart-airport.com
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI gemäß Leistungsbild für die Maßnahme STRzero GFA am Flughafen Stuttgart
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI gemäß Leistungsbild für die STRzero GFA am Flughafen Stuttgart.
Flughafen Stuttgart
Die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) beabsichtigt eine umfassende Sanierung und Umbau sowie Entwicklung der bestehenden Terminalanlagen. Ziel ist, die energetische Optimierung, vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität, bis 2040 sowie eine strukturelle und prozessuale Verbesserung. Im Rahmen dieses Projektes ist es erforderlich, vor Beginn der vorgenannten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, Ersatzmaßnahmen einzurichten. Diese beinhalten insbesondere Umbau- und Anpassungsmaßnahmen an der Gepäckförderanlage im Terminal 1 und Terminal 3.
Das Projektziel ist es, dass Gepäckstücke aus der Gepäckhalle T3 in das T1 über eine neue Verbindungsstrecke gefördert und in der Gepäckhalle T1 kontrolliert und zielsortiert werden können. Zudem sollen Gepäckstücke an der neuen Check-In Reihe eingecheckt werden und über ein Sammelband in die Gepäckhalle T3 gefördert werden. Für die Umsetzung des Projektziels ist der Abbau des Ausgaberundlaufs 20 (AR20) notwendig.
Die Planung der Maßnahme soll im 1. Quartal 2024 beginnen. Weitere Einzelheiten zum zeitlichen Rahmen sind dem Dokument „Grobterminplan“ zu entnehmen.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Kompensationsmaßnahme Gepäckförderanlage) wird derzeit von einem Gesamtbudget von ca. [Betrag gelöscht] EUR (KG 460) ausgegangen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI gemäß Leistungsbild für die oben genannte Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen.
Die Laufzeit des Vertrag ist aus heutiger Sicht benannt und kann sich aufgrund der Länge des Zeitraums und der Komplexität der Maßnahme noch verändern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Siehe III.1.1), III.1.2), III.1.3)
Die Gewichtung erfolgt gemäß Eignungsmatrix, siehe Dokument „STRzeroGFA_Eignungskriterien“
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber eine Losentscheidung herbeiführen.
Mit Abschluss des Vertrages erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Leistungsbild Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI.
Die weiteren Leistungsstufen werden optional abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
a1) dass dieser in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
a2) dass dieser nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, §124 Abs.1 Nr.2 GWB.
a3) dass dieser im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, §124 Abs.1 Nr.3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, §123 Abs.3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach §124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
a4) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach §123 GWB vorliegt.
a5) kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt; insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
a6) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt
b) Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit eine Eintragung vorgesehen ist
c) Der Bewerber erklärt gemäß Ziffer III.1.1 a) der EU-weiten Bekanntmachung, dass keine gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen und personelle Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- und Lieferfirmen vorliegen, die geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben zur Selbstreinigung nach §125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB berücksichtigen.
Für die Prüfung und ggf. Wertung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4) und II.2.9) und VI.3 b) der Bekanntmachung verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden zur Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) Eigenerklärung zum Abschluss einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3.b) der Bekanntmachung verwiesen.
Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen (Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI) darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 750.000,- Euro p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
zu Ziffer III.1.2 c):
Eigenerklärung zum Abschluss einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung, mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall, mind. 3-fach je Kalenderjahr abgedeckt:
- für Personenschäden
je Schadenfall [Betrag gelöscht] EUR
- für Sonstige Schäden (Sach- und/oder Vermögensschäden)
je Schadenfall [Betrag gelöscht] EUR
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (für jedes Geschäftsjahr getrennt), und Anzahl der festangestellten Dipl. Ingenieure, Master-/ Bachelorabsolventen, Mitarbeitende mit fachlicher Eignung durch einschlägige Erfahrungen (5 bis 10 Jahre Berufserfahrung) im Projektmanagement, speziell im Bereich Gepäckfördertechnik, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt (Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI)
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 6 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. der Nutzungsaufnahme), bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Allgemeine Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand,
Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts.
- Anrechenbare Kosten (KG 460 netto)
- Bauwerksgröße: Bruttogrundfläche (BGF)
- Art der Maßnahme: Neuplanung, Umbau und/oder Sanierung außer Betrieb, Umbau und/oder Sanierung in Betrieb.
- Art der Nutzung (z. Bsp. Gepäckförderanlage)
- Art des Auftraggebers (privater Auftraggeber, öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber)
- Beauftragter Leistungsumfang (Leistungsphasen gem. Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI) mit Angabe von Honorarzone/-satz
- Leistungsstand: Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (abgeschlossene und/oder begonnene Leistungsphasen)
- BIM Leistung: Beschreibung Umfang und Rolle
- Alter der Referenz: Zeitraum der Leistungserbringung und Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung
erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Prüfung und ggf. Wertung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 b) der Bekanntmachung verwiesen.
Zu a)
Mindestanforderung an die Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure (Diplom/ Master/Bachelor), Mitarbeitende mit fachlicher Eignung durch einschlägige Erfahrungen (5 bis 10 Jahre Berufserfahrung) im Projektmanagement, speziell im Bereich Gepäckfördertechnik, die mit entsprechenden Leistungen (Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI) betraut sind: durchschnittlich mind. 3 Architekten/Ingenieure/Mitarbeitende mit fachlicher Eignung durch einschlägige Erfahrungen (5 bis 10 Jahre Berufserfahrung) im Projektmanagement, speziell im Bereich Gepäckfördertechnik, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Dezimalzahlen werden kaufmännisch auf- und abgerundet.
Zu c)
Mindestanforderungen an jede Referenz (Bei Nichteinhaltung wird die jeweilige Referenz nicht gewertet):
- Beauftragter Leistungsumfang: Mindestens die Leistungsphasen 2-3, 5-8 vergleichbar gem. Leistungsbild Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI müssen beauftragt sein,
- Leistungsstand: Leistungsphase 5 vergleichbar gem. Leistungsbild Fachplanung Gepäckförderanlage Anlagengruppe 6 §55 HOAI muss mindestens begonnen haben,
- Projektgröße: Mindestanforderung Anrechenbare Kosten (KG 460) größer gleich 2.000.000,- EUR (netto),
- Projektzeit: Die Referenz darf nicht älter als 6 Jahre sein, d. h. Übergabe an den Nutzer nicht vor dem 31.07.2017.
Mindestanforderungen an die Gesamtheit der eingereichten Referenzen (Nichteinhaltung einer dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb):
- Mindestens eine Referenz muss abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe an den Nutzer bzw. die Nutzungsaufnahme ist bereits erfolgt.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindeststandards.
Unbeschadet etwaiger Mindeststandards wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter:
Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden, sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Die Planungsleistungen sind durch Personen zu erbringen, die über einschlägige Erfahrungen (5 bis 10 Jahre Berufserfahrung) im Projektmanagement, speziell im Bereich Gepäckfördertechnik, verfügen.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Es ist der Nachweis zu führen, dass die Voraussetzungen für die Erlangung einer Bauvorlageberechtigung nach § 43 Landesbauordnung für Baden-Württemberg vorliegen.
Die Zustimmung der zuständigen Gremien wird erst unmittelbar vor der Information der erfolglosen Bieter nach § 134 GWB eingeholt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr.2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen:
Die in Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber stellt hierfür kein Formblatt zur Verfügung.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb eine Vorlage erstellt. Sie ist als Teilnahmeantrag zu verstehen und zwingend für alle Angaben gem. den Ziffern III 1.1) bis 1.3) zu verwenden. Die Vorlage zum Teilnahmeantrag steht unter der in Ziffer I.3) angegebenen Adresse zum Download bereit.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag muss elektronisch (in Textform) über die eVergabe-Plattform (s. Ziffer I.3) eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
e1) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
e2) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
e3) Die in Ziffer II.2.7) und ggf. in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e4) Fragen zum Vergabeverfahren und zur Leistungsbeschreibung sind elektronisch in Textform, unter Verwendung des Fragenformulars, über die eVergabe-Plattform gem. Ziffer I.3 einzureichen. Bewerberfragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Teilnahmeanträge eingegangen sind.
e5) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
e6) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist unzulässig.
e7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.