Bewachungs- und Securitydienstleistungen für Geflüchtetenunterkünfte in der Stadt Elsdorf

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Elsdorf
Postanschrift: Gladbacher Str. 111
Ort: Elsdorf
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50189
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elsdorf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E92975854
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bewachungs- und Securitydienstleistungen für Geflüchtetenunterkünfte in der Stadt Elsdorf

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin schreibt vorliegend Bewachungs- und Securitydienstleistungen für Geflüchtetenunterkünfte in der Stadt Elsdorf europaweit aus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Elsdorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin gewährleistet nach Maßgabe der geltenden Rechtslage die Unterkunft und Betreuung von Geflüchteten, Asylbegehrenden und obdachlose Personen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Sicherheits- und Bewachungsleistungen für Geflüchtetenunterkünfte auf dem Stadtgebiet der Auftraggeberin.

Die ohnehin schon angespannte Situation von Notunterkünften auf dem Stadtgebiet der Auftraggeberin wurde durch den Beginn des Ukrainekriegs im Februar 2022 noch verschärft. Da ein Ende des Ukrainekrieges nicht absehbar ist und der Auftraggeberin daher weiterhin Geflüchtete aus den Landesaufnahmeeinrichtungen zugewiesen werden, geht die Auftraggeberin derzeit davon aus, dass das sie die bereits eingerichtete Geflüchtetenunterkunft auf unbestimmte Zeit als Notunterkunft aufrechterhalten werden und darüber hinaus weitere Notunterkünfte eingerichtet werden müssen.

Durch die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen soll ein störungsfreienr Betrieb der Unterkünfte dergestalt sichergestellt werden, dass eine Gefährdung insbesondere für Leib, Leben, Besitz und Eigentum der untergebrachten Personen und der Mitarbeitenden der Auftraggeberin und des Auftragnehmers vermieden werden. Dies gilt auch für deren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, Heimat und Herkunft sowie des Glaubens und religiöser oder politischer Anschauungen.

1.2 Leistungsumfang

Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang umfasst Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen, insbesondere des Personen- und Objektschutzes, für Geflüchtetenunterkünfte auf dem Gebiet der Stadt Elsdorf.

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Leistungen aufgrund eines abzuschließenden Rahmenvertrages auf Abruf zu beauftragen. Die Modalitäten des Leistungsabrufs während der Vertragslaufzeit werden im Laufe des Vergabeverfahrens weiter konkretisiert. Die vom zukünftigen Auftragnehmer für die Ausführung der Abrufleistungen einzuplanenden Personalkapazitäten werden auf eine voraussichtliche Maximalanzahl von 280 Unterbringungsplätzen beschränkt.

Zunächst soll mit Zuschlag die Erbringung der Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen in bereits existierenden Geflüchtetenunterkunft Gladbacher Str. 139, 50189 Elsdorf (Dreifachhalle) beauftragt werden. Aktuell sind dort ca. 110 Personen (maximale Belegung: 174 Personen) untergebracht. Hierbei handelt es sich um Paare und Familien, die Mehrzahl sind jedoch Einzelpersonen. Werden während der Vertragslaufzeit keine weiteren Leistungen für weitere geflüchteten Unterkünfte – ganz oder teilweise – abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den späteren Auftragnehmer.

Eine Ortsbesichtigung, welche der Information über die Verhältnisse vor Ort dient, ist möglich. Die Koordinierung eines entsprechenden Termins erfolgt über die Vergabeplattform.

1.3 Leistungszeit

Die Bieter müssen unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich zum 01.01.2024) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen.

Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich 12 Monaten ab Zuschlagserteilung erstrecken, der Auftrag verlängert sich bis zu vier Mal um jeweils weitere 6 Monate, wenn er nicht fristgerecht von der Stadt Elsdorf gekündigt wird. Das zukünftige Vertragsverhältnis endet damit spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, 36 Monate nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich 31.12.2026).

Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Unternehmens, der Projektleitung und der verantwortlichen Mitarbeitenden nach § 34a GewO sowie der Projektabwicklung im Rahmen der Verhandlungsgespräche / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich 12 Monaten ab Zuschlagserteilung erstrecken, der Auftrag verlängert sich bis zu vier Mal um jeweils weitere 6 Monate, wenn er nicht fristgerecht von der Stadt Elsdorf gekündigt wird. Das zukünftige Vertragsverhältnis endet damit spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, 36 Monate nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich 31.12.2026).

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 36 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:

„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:

1. Berufserfahrung der verantwortlichen Mitarbeitenden mit Sachkundenachweis im Sinne des § 34a GewO

(gemäß gesonderter Anlage (kein Vordruck) zur Checkliste Leistungsfähigkeit)

über 14 Jahre = 10 Punkte

14 Jahre = 9 Punkte

13 Jahre = 8 Punkte

12 Jahre = 7 Punkte

11 Jahre = 6 Punkte

10 Jahre = 5 Punkte

9 Jahre = 4 Punkte

8 Jahre = 3 Punkte

7 Jahre = 2 Punkte

6 Jahre = 1 Punkt

5 Jahre = 0 Punkte

2. Anzahl der für das Projekt eingesetzten Mitarbeitenden (mit Sachkundenachweis oder Unterrichtung nach § 34a GewO) mit abgeschlossener Erste-Hilfe-Ausbildung

(gemäß Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)

mindestens 4 Projektmitarbeiter = 8 Punkte

mindestens 3 Projektmitarbeiter = 5 Punkte

mindestens 2 Projektmitarbeiter = 3 Punkte

mindestens 1 Projektmitarbeiter = 1 Punkt

3. Anzahl der für das Projekt eingesetzten Mitarbeitenden (mit Sachkundenachweis oder Unterrichtung nach § 34a GewO) mit einer Qualifikation als Brandschutzhelfer

(gemäß Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)

mindestens 4 Projektmitarbeiter = 8 Punkte

mindestens 3 Projektmitarbeiter = 5 Punkte

mindestens 2 Projektmitarbeiter = 3 Punkte

mindestens 1 Projektmitarbeiter = 1 Punkt

4. Anzahl der vergleichbaren Referenzaufträge im Bereich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen

(Anzahl der Referenzaufträge wird über die Anzahl der vergleichbaren Referenzen gemäß „Anlage Referenzen“ nachgewiesen)

ab 6 vergleichbaren Referenzaufträgen = 10 Punkte

5 vergleichbare Referenzaufträge = 8 Punkte

4 vergleichbare Referenzaufträge = 6 Punkte

3 vergleichbare Referenzaufträge = 4 Punkte

2 vergleichbare Referenzaufträge = 2 Punkte

1 vergleichbarer Referenzauftrag = 0 Punkte

Unter 1 vergleichbaren Referenzauftrag= Ausschluss

HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.

3.3.3

Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

• Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, z.B. Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung bei der IHK oder gleichwertig

• Nachweis über den Eintrag des Gewerbetreibenden im Bewacherregister

• Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gemäß § 34a der Gewerbeordnung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 800.000,00 €.

• Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:

o für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 €,

o Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 5.000.000,00 €,

o Abhandenkommen bewachter Sachen in Höhe von mind. 255.000,00 €,

(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken)

• Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• Eigenerklärung, dass für die Leistungserbringung durchgängig mindestens ein verantwortlicher Mitarbeiter mit Sachkundenachweis gemäß § 34a GewO mit mindestens fünf (5) Jahren Berufserfahrung eingesetzt wird.

• Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzauftrag im Bereich der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen

Ein Referenzauftrag ist vergleichbar, wenn

o Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Bereich des Objekt- und Personenschutzes für ein vergleichbares Objekt in den letzten fünf (5) Jahren erbracht wurde,

o die Leistungen mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten erbracht wurden.

[Als vergleichbare Objekte gelten z.B. Geflüchtetenunterkünfte, öffentliche Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Regierungsgebäude und Parlamente, Schulen und Hochschulen, Werksgelände und Bürogebäude, die auf eine tägliche Nutzung von mindestens 100 Personen ausgelegt sind.]

• Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und dem laufenden Geschäftsjahr jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten (gesamt), sowie

o Mitarbeitenden, die über die Unterrichtung nach § 34a GewO verfügen,

o Mitarbeitenden, die über die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen und mindestens über eine Berufserfahrung von 5 Jahren verfügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

5.1

Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.

Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.

Dabei müssen die Vergabeunterlagen

• mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),

• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),

• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),

• mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),

• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und

• mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird)

• mit der Ziffer 8 („Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - BVB TVgG NRW – Formular 513 EU“)

als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.

Die Vergabeunterlagen

• mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“)

• mit der Ziffer 8 („Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - BVB TVgG NRW – Formular 513 EU“)

sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.

Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.

5.2

Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.

5.3

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.

5.4

Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes.

6.2

Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:

Stadt Elsdorf

Bürgermeister Andreas Heller

Gladbacher Straße 111

50189 Elsdorf

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Herr Georg Lengeling

Gladbacher Straße 111

50189 Elsdorf

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.

b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO

Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

Empfänger von personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft:

Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung:

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

Recht auf Löschung:

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).

Recht auf Widerspruch:

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).

Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +19 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.

Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2023

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