67000123 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Landschaftsplanungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: VGV_GSZazenhausen_Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maybachstraße 3
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70192
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de/
Abschnitt II: Gegenstand
67000123 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Landschaftsplanungsleistung
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein geeignetes Landschaftsplanungsbüro für die Freianlagenplanung Erweiterungsbau GTS Grundschule Zazenhausen in Stuttgart ermittelt und beauftragt werden.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de-Anmeldung) kostenfrei an und Verknüpfen sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart / Verknüpfen.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
-> s. Vergabeunterlagen
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Abschnitt „II.2.9“ genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
b) Verhandlungsgespräch
Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch.
3. Beauftragung
Die Beauftragung der Planungsleistungen für die Freianlagen erfolgt nach HOAI 2021 Teil
3 Abschnitt 2, § 39 Freianlagen, Leistungsphasen 1-9.
Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügtem Mustervertrag zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen besteht
nicht.
Bei der Planung und Ausführung sind die Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw.de) und die Energierichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart in aktueller Fassung einzuhalten.
Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9).
2.1 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2.1.1. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) beschäftigten fest angestellten Ingenieure des Fachbereichs Landschaftsarchitektur (Dipl.-Ing, Dipl.-Ing. (FH), Bachelor, Master)
(Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte
betrug:
- bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte 10 Pkt
- ab 4 Vollzeitbeschäftigte 40 Pkt
2.2. Fachliche Eignung Bewerber
2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Freianlage mindestens Honorarzone IV HOAI
2.2.1.1 Nutzungsart
- Freianlage, Sonstige 30 Pkt
- Freianlage, Schul-/Pausenhof* 60 Pkt
* Grundschule / Sekundarstufe I / Sekundarstufe II
2.2.1.2 Auftraggeber
- Privater Auftraggeber 15 Pkt
- Öffentlicher Auftraggeber 30 Pkt
2.2.1.3 Bauwerkskosten KG 500 (in EUR Netto)
- unter [Betrag gelöscht] EUR 5 Pkt
- von 500.000 bis 1,0 Mio. EUR 15 Pkt
- über 1,0 Mio. EUR 30 Pkt
2.2.1.4 Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Freianlagen nach HOAI durch den Bewerber
- Leistungsphase 2: 5 Pkt
- Leistungsphase 3: 8 Pkt
- Leistungsphase 4: 4 Pkt
- Leistungsphase 5: 12,5 Pkt
- Leistungsphase 6: 3,5 Pkt
- Leistungsphase 7: 2 Pkt
- Leistungsphase 8: 15 Pkt
2.2.1.5 Jahr der Inbetriebnahme
- vor 01.01.2017 bzw. nicht in Betrieb genommen: 0 Pkt
- von 01.01.2018 bis 31.12.2019: 10 Pkt
- ab 01.01.2020: 20 Pkt.
2.2.2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg/ Auszeichnung Freianlagenplanung
2.2.2.1 Angabe Wettbewerbsart
- Kein Wettbewerbserfolg (Preis/ Anerkennung)/ Keine Auszeichnung/ Keine Mehrfachbeauftragung bzw. Mehrfachbeauftragung ohne Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren) 0 Pkt
- Mehrfachbeauftragung mit Gestaltungsteil (bspw. VgV- Verfahren)* 25 Pkt
- Wettbewerbserfolg (Preis/ Anerkennung)* und/oder Auszeichnung** 50 Pkt
*Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Veröffentlichung bei competitionline, Preisgerichtsprotokoll o.Ä.)
**Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Urkunde (Deutscher Landschaftsarchitekturpreis, Beispielhaftes Bauen, o.Ä.)); Herstellerpreise werden nicht gewertet
2.2.2.2 Jahr des Erfolgs (Wettbewerb/Auszeichnung)
- vor 01.01.2017 5 Pkt
- von 01.01.2018 bis 31.12.2019 10 Pkt
- ab 01.01.2020 20 Pkt
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Die beigefügten Unterlagen müssen prüfbare Angaben zu allen Inhalten der Ziffern 2.2.1.1. bis 2.2.1.5 und 2.2.2.1 bis 2.2.2.2 sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Die Landeshauptstadt Stuttgart bittet um Einreichung eines Referenzschreibens des Auftraggebers (Referenz 1).
Nachweise (jeweils max. 1 Seite DIN A3) zu den Referenzobjekten sind als Anlage beizufügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV
Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.
- § 73 Abs. 3 VgV Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen
- § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den in § 16 des
Vertragsgenannten Deckungssummen jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die
Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium)
- § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe)
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
- Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Freianlage mindestens Honorarzone IV HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Nutzungsart, Auftraggeber, Bauwerkskosten KG 500, Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Freianlagen nach HOAI durch den Bewerber, Jahr der Inbetriebnahme).
- Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg/ Auszeichnung Freianlagenplanung unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Angabe Wettbewerbsart, Jahr des Erfolgs (Wettbewerb/Auszeichnung)).
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Büros gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft
siehe Abschnitt III.1.1
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss)
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte
Rechtsform vorzuschreiben. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die
Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.
Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen.
Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Termine:
- Verhandlungsgespräche vsl. KW 47 2023
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).