Lieferung eines Transportfahrzeugs für den innerbetrieblichen Transport von Stahlblech-Containern entsprechend den Annahmebedingungen für das Endlager Konrad (SE-IB-29/08)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frohnhauser Str. 67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Nico Kulms, KRE
E-Mail:
Telefon: +49 2012796-1710
Fax: +49 2012796-21710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Transportfahrzeugs für den innerbetrieblichen Transport von Stahlblech-Containern entsprechend den Annahmebedingungen für das Endlager Konrad (SE-IB-29/08)
Für den BGZ Standort Gorleben soll ein Transportfahrzeug für den innerbetrieblichen Transport von Stahlblech Containern entsprechend den Annahmebedingungen für das Endlager Konrad (SE-IB-29/08) gefertigt werden.
Gorleben
Für den BGZ Standort Gorleben soll ein Transportfahrzeug für den innerbetrieblichen Transport von Stahlblech Containern entsprechend den Annahmebedingungen für das Endlager Konrad (SE-IB-29/08) gefertigt werden. Hierbei handelt es sich um ein klimatisiertes Abfall-Zwischenlager für schwach und mittelradioaktiven Abfall. Dieses verfügt über zwei Fahrgassen und davon 6 abgehende Lagergassen mit den Abmessungen L:ca. 80m H:3,98m B:8,8m inklusive Anfahrschutz. Aus diesem Grund ist die max. Flächenpressung (100kN/m²) als auch ein dekontfähiger Lackanstrich des Fahrzeuges entscheidend.
Darüber hinaus werden jeweils zwei Container (Typ I-VI) übereinander mittels Krans aufgenommen, transportiert und im engen Container-Verbund auf doppelt T-Stahlträgern (150x300mm, welche vom Fahrzeug mitzugeführt werden) an der Wand abgestellt. Hierfür ist eine Nennlast von 40 Mg zu transportieren, eine Last von 44 Mg jährlich dynamisch und 50 Mg einmalig statisch zu bestehen. Der Lastaufnehmende Teil des Fahrzeuges darf eine Bauhöhe von 280mm und eine Breite von 1400mm nicht überschreiten, um die bereits abgestellten Container aufnehmen zu können. Das Fahrzeug sollte batteriebetrieben und über einen elektrischen Hub verfügen.
Das Fahrzeug sollte weitgehend eine vergleichbare Wendigkeit zu einem Luftfilmfahrzeug aufweisen. Die Maßgaben des BSI Grundschutzes sind in einer Sicherheitsanalyse umzusetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung wird durch die BGZ beim Bundesamt für Justiz für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen angefordert.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
c) Eigenerklärung des Bewerbers zu Russland.
d) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 6 Monate alt).
e) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 6 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt hat.
f) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz/Personalstärke bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, gemäß Anlage 8 Erklärung Umsatz/Personalstärke.
g) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist.
h) Auflistung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Bereich des Sonderfahrzeugbaus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.