Tragwerksplanung für die Erweiterung und Ausbau Kläranlage Bösingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bösinger Str. 5
Ort: Bösingen
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH - Frau Hesslinger
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-20
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boesingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für die Erweiterung und Ausbau Kläranlage Bösingen
Basierend auf dem Strukturgutachten aus 2021 soll der Ortsteil Herrenzimmern an die Kläranlage
Bösingen angeschlossen werden. Diesbezüglich ist die Kläranlage Bösingen zu erweitern.
Das Projekt umfasst den Ausbau bzw. die Erweiterung der Kläranlage im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit. Im einzelnen sind dies der Ausbau der Hydraulik, insbesondere der Ausbau des Einlaufbereichs mit Rechen und Sandfang, die Belebung, die Nachklärung mit 2. Becken und Rücklaufschlammpumpwerk sowie die Schlammentwässerung.
Derzeitige Ausbaugrösse:
- KA Bösingen 6.800 EW, 36 l/s;
- KA Herrenzimmern 2.500 EW, 27,5 l/s.
Zukünftige Ausbaugrösse: max. 9.300 EW, 63,5 l/s.
Natürliche Einwohner Gesamtgemeinde Bösingen: ca. 3.400 EW.
Das gereinigte Abwasser wird in den Bendelbach geleitet, welcher in den Neckar mündet.
Die Kläranlage und die Einleitungsstelle liegen im Wasserschutzgebiet in der
Schutzzone III a des WSG-Nr. 325.012.
Die Kläranlage liegt auf dem Flurstück 2363/2. Als Erweiterungsfläche steht das Flurstück 2363/1 zur Verfügung, siehe Anlage 3.1.
Nach Ausbau der Kläranlage Bösingen wird das Abwasser von Herrenzimmern der Kläranlage Bösingen über eine Druckleitung zugeführt und die Kläranlage Herrenzimmern wird nur noch als Auffangeinrichtung genutzt.
Die geschätzten Baukosten liegen bei rund netto 7,0 Mio. €.
Für die fristgerechte Erstellung des Förderantrags muss die LPH 4 zwingend am 01.08.2024 abgeschlossen sein.
Bösingen
- Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 1 + 2, optional LPH 3 + 4, 5 + 6.
- Besondere Leistungen (Teile davon optional)
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
-Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 3 + 4, 5 + 6,
- Teile der Besonderen Leistungen entsprechend ihrer Zuordnung zu den Leistungsphasen.
Die LPH 3 + 4 werden beauftragt, sofern die LPH 2 ergibt, dass das Projekt technisch umgesetzt werden kann.
Die LPH 5 + 6 werden beauftragt in Abhängigkeit der Fördermittelzusage und sich der daraus ergebenden grundsätzlichen Finanzierbarkeit.
Für die fristgerechte Erstellung des Förderantrags muss die LPH 4 zwingend am 01.08.2024 abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung für die Erweiterung und Ausbau Kläranlage Bösingen
Postanschrift: Hörvelsinger Weg 23/1
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73196780-0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.