Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen zur Errichtung einer passiven NGA- Infrastruktur - Heubach Referenznummer der Bekanntmachung: 286/22-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 53
Ort: Heubach
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73540
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 717318132
Fax: +49 717318149
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heubach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen zur Errichtung einer passiven NGA- Infrastruktur - Heubach
Planungs-, Ingenieur -und weitere Leistungen zur Errichtung einer passiven NGA- Infrastruktur (FTTB) für die Stadt Heubach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Heubach beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „Graue Flecken“ zu beseitigen und dazu für unterversorgte Gebiete das Glasfasernetz (FTTB) auszubauen.Zur Finanzierung wurden verschiedene Förderungen auf Landes- und Bundesebene beantragt. Für den Bereich der Beratungs- und Planungsleistungen sowie für die Infrastrukturförderung des Bundes liegt bereits eine Bewilligung vor. Aufgrund des erwarteten Honorarvolumens für die Planungsleistungen über dem EU-Schwellenwert wird die Leistung in einem Vergabeverfahren gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ausgeschrieben. Die detaillierte Beschreibung der notwendigen Planungs- und Ingenieurleistung ist nachstehender Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Stadt Heubach, vertreten durch Bürgermeister Dr. Joy Alemazung liegt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Im Zuge des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Richtlinie: „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) wurden für die Stadt Zuschüsse beantragt. Heubach ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40, 89073 Ulm). Als Netzbetreiber steht die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen bereits fest. Für den Ausbau der „Grauen Flecken“ im Gemeindegebiet wurde von der Fa. GeoData GmbH eine Grobstrukturplanung erstellt. Zusätzlich existiert eine Strukturplanung der Fa. TKI aus dem Jahre 2016, die jedoch noch nicht das aktuelle Material- und Faserkonzept des Bundes enthält. Die in den vergangenen Jahren sowohl von der Gemeinde (innerörtlicher Ausbau) als auch vom Ostalbkreis (Backbone) errichtete Breitbandinfrastruktur muss bei der Planung des Ausbaus der „Grauen Flecken“ berücksichtigt werden. Des Weiteren wurde eine Grobkostenschätzung erstellt (siehe Anlagen). Dabei wurden folgende überschlägigen Mengenangaben ermittelt: Tiefbau: Befestigte Oberflächen ca. 10.100 lfm.Tiefbau: Unbefestigte Oberflächen ca. 550 l.fmKabelzug (zusätzlich) ca. 500 lfm.MGF18 1 St.Hausanschlüsse ca. 300 St. Bereits fertiggestellte Trassen (Bestandsinfrastruktur):Im Zuge des Backbonebaus und des innerörtlichen Ausbaus sowie bei verschiedenen Mitverlegungen wurden bereits Trassen hergestellt und teilweise in Betrieb genommen. Die bestehenden Trassen und bestehenden kommunalen Aktivstandorte (PoP, MFG) sind zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren. integrieren. Die Daten werden als shape-Datei oder dxf ggf. auch als pdf von der Stadt Heubach zur Verfügung gestellt. Fristen:Der Baubeginn hat spätestens 18 Monate nach Abschluss der Markterkundung zu erfolgen (bis 28.10.2023). Inhalt der vorliegenden Leistungsbeschreibung ist eine vollständige Planungsleistung für ein betriebsfähiges, an den Netzbetreiber übergabereifes, passives Netzwerk. Hierzu gehören insbesondere alle Planungs- und Ingenieurleistungen zum notwendigen Tiefbau, der Rohranlage, der Oberflächenwiederherstellung sowie den notwendigen Verteilereinrichtungen (Netzverteiler, Schächte, Muffen etc.) und Hausanschlüsse bis zum Übergabepunkt an die Netzebene 4 inkl. einem umfassenden Hausanschlussmanagement. Weiterhin sind die notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen für die Kabelanlage inkl. Faserplanung, Muffen, Bestückung der Verteilerstandorte mit passiver Technik (Multifunktionsgehäuse (MFG), Point of presence (PoP)) sowie die notwendigen Stromanschlüsse zu planen.Es wird ein wöchentlicher Planungs Jour fix Termin über die gesamte Planungsphase vorausgesetzt.Die Vergütung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt nach Leistungsstand. Der Auftragnehmer (AN) hat die Rechnungen entsprechend den Vorgaben des Bundesförderbescheids, in Abstimmung mit dem AG, abzurechnen.Alle Unterlagen sind dem AG und dem LRA OAK 1-fach in Papierform und digital in den Formaten pdf (hochauflösend), dwg, shape und/oder als editierbare Excel-Tabelle zur Verfügung zu stellen. Hinweis zur Kalkulation des Angebots: Es ist von den lokal typischen Baugrundverhältnissen auszugehen. Hier sind die Angaben gemäß der Internetseite http://maps.lgrb-bw.de bezüglich der Grabbarkeit und den Bodenbeschreibungen anzusetzen.Anmerkung zur Kalkulation: Der abgegebene Angebotspreis wird als Pauschale vergeben, unabhängig der Entwicklung der Baukosten.Hinweis zur stufenweisen Beauftragung: Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Hierbei kommen voraussichtlich folgende Abstufungen zur Anwendung:- Stufe 1: Positionen 1-3- Stufe 2: Position 4-11- Stufe 3: Position 12 (Optional) Alles Weitere, insbesondere die zu bepreisenden Positionen, ergeben sich aus der Anlage "Leistungsbeschreibung und Allgemeine Informationen zum VgV-Verfahren" zur Ausschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hermaringen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89568
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.