Bioabfallverwertung für die AWA Entsorgung GmbH (Würselen) Referenznummer der Bekanntmachung: AWA-2023-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zum Hagelkreuz 24
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 24038766472
Fax: +49 24038766515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awa-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bioabfallverwertung für die AWA Entsorgung GmbH (Würselen)
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen ausgeschrieben:
Übernahme und Verwertung von Bioabfall - Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle;– Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage;– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;– Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste);– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Störstoffe.
Übernahme und Verwertung von Bioabfall - Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle;– Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage;– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;– Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste);– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Störstoffe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Bioabfall - Los 1
Ort: Alsdorf
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52477
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Bioabfall - Los 2
Ort: Alsdorf
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52477
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Koeln
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.