Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte und Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Ittenbach und Rodder des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/04/012

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 25191797-0
Fax: +49 25191797-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3Y15VWK714/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3Y15VWK714
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte und Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Ittenbach und Rodder des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/04/012
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens mit einem Anbieter oder zwei Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte und Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Ittenbach und Rodder des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft abzuschließen.

Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den individuellen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

MMHE und Holzbringung im FBB Ittenbach

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft
03410000 Holz
03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse
77210000 Holzgewinnung
77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
77211100 Holzfällung
77211400 Fällen von Bäumen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

FBB Ittenbach 53639 Königswinter Haupterfüllungsort ist das gesamte Revier je Los nach Maßgabe der Revierleitung.

Den Vergabeunterlagen sind die entsprechenden Revierkarten beigefügt.

Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.

Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden., FBB Rodder 53783 Eitorf-Mühleip

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Holzernte ist das Entfernen und Aufarbeiten von (i.d.R. stehenden) Bäumen aus dem Wald, um diese in einen verkaufs- oder

verwendungsfähigen Zustand zu überführen. Die Holzernte umfasst dabei alle Arbeiten am stehenden und/oder liegenden Baum im Wald zur Gewinnung von Rohholz. Diese bestehen im Regelfall aus folgenden Teilschritten: Fällung, Entastung, Sortierung, Einteilung und Einschneiden in Sortimente und Vermessung.

Als Holzbringung bzw. -rückung werden der Transport und die Polterung von aufgearbeitetem Holz aus dem Bestand hin zu einem Lkwbefahrbaren Weg bezeichnet, von dem aus der Abtransport erfolgt. Das Standardverfahren gemäß dieser Leistungsbeschreibung ist die Rückung

mittels Forwarder. Insbesondere bei teilmechanisierten Verfahren kann ein Vorseilen des Holzes in die Kranzone, beispielsweise durch Seilschlepper, erforderlich sein. Das Holz ist vollständig zu rücken und gemäß Arbeitsauftrag los- bzw. sortenweise getrennt zu poltern.

Die Angabe der Holzmengen in der Leistungsbeschreibung erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.

Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden.

Für weitere Details wird im Besonderen auf die Leistungsbeschreibungen, die Rahmenvereinbarung / allgemeine

Vergabeunterlage sowie die AGB Forst NRW verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr.

Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der optionalen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren und somit bis zum 30.09.2027 vor.

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder der Auftragnehmer, noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt zu unterbrechen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der jeweils individuellen Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen.

Über die benannte Garantiemenge je Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge je Vertragsjahr.

Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.

Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und der in der zugehörigen Leistungsbeschreibung benannten Menge liegen.

Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge je Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu vier Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf die Summe der Garnatie- und Optionsmengen bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.

Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.

Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

MMHE und Holzbringung im FBB Rodder

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft
03410000 Holz
03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse
77210000 Holzgewinnung
77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
77211100 Holzfällung
77211400 Fällen von Bäumen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

FBB Ittenbach 53639 Königswinter Haupterfüllungsort ist das gesamte Revier je Los nach Maßgabe der Revierleitung.

Den Vergabeunterlagen sind die entsprechenden Revierkarten beigefügt.

Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.

Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden., FBB Rodder 53783 Eitorf-Mühleip

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Holzernte ist das Entfernen und Aufarbeiten von (i.d.R. stehenden) Bäumen aus dem Wald, um diese in einen verkaufs- oder

verwendungsfähigen Zustand zu überführen. Die Holzernte umfasst dabei alle Arbeiten am stehenden und/oder liegenden Baum im Wald zur Gewinnung von Rohholz. Diese bestehen im Regelfall aus folgenden Teilschritten: Fällung, Entastung, Sortierung, Einteilung und Einschneiden in Sortimente und Vermessung.

Als Holzbringung bzw. -rückung werden der Transport und die Polterung von aufgearbeitetem Holz aus dem Bestand hin zu einem Lkwbefahrbaren Weg bezeichnet, von dem aus der Abtransport erfolgt. Das Standardverfahren gemäß dieser Leistungsbeschreibung ist die Rückung

mittels Forwarder. Insbesondere bei teilmechanisierten Verfahren kann ein Vorseilen des Holzes in die Kranzone, beispielsweise durch Seilschlepper, erforderlich sein. Das Holz ist vollständig zu rücken und gemäß Arbeitsauftrag los- bzw. sortenweise getrennt zu poltern.

Die Angabe der Holzmengen in der Leistungsbeschreibung erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.

Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden.

Für weitere Details wird im Besonderen auf die Leistungsbeschreibungen, die Rahmenvereinbarung / allgemeine

Vergabeunterlage sowie die AGB Forst NRW verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr.

Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der optionalen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren und somit bis zum 30.09.2027 vor.

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder der Auftragnehmer, noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt zu unterbrechen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der jeweils individuellen Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen.

Über die benannte Garantiemenge je Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge je Vertragsjahr.

Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.

Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und der in der zugehörigen Leistungsbeschreibung benannten Menge liegen.

Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge je Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu vier Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf die Summe der Garnatie- und Optionsmengen bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.

Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.

Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung, in der AGB Forst NRW und in den darüber hinausgehenden Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.

Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:

a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),

b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),

c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschafts-mitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),

d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen

Mitarbeitenden),

e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,

f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung, in der AGB Forst NRW und in den darüber hinausgehenden Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.

Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung, in der AGB Forst NRW und in den darüber hinausgehenden Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.

Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.

Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:

- RAL-Gütezeichen für den entsprechenden Tätigkeitsbereich(RAL-GZ-),

- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),

- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)

- KUQS-System (KUQS)

- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)

- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes

Zertifikat.

Bedingung für die Akzeptanz des jeweiligen Unternehmerzertifikates ist, dass die zertifizierende Stelle den Auftragnehmer bzw. die Arbeitsqualität des Unternehmens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden, relevanten Richtlinienanforderungen mindestens einmal jährlich vor Ort kontrolliert.

Der Nachweis einer Anerkennung eines vorgelegten Zertifikats durch PEFC oder ggf. auch FSC obliegt dem Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.

Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch

- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,

- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und

forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),

- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder

öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,

- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine

Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der

zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,

- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei

Windwurfaufarbeitung).

nachgewiesen.

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzureichende Unterlagen:

- 324_EU_Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular

- 521_EU_Eigenerklaerung_Auschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular

- 523 EU 04-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular

- Preis-/Angebotsblätter des jeweiligen Loses (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck

- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)

- eines der unter Punkt 12. "Eignungskriterien" in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Zertifikate

Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen, die optional um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren verlängert werden kann. Eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren wird daher nicht überschritten.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/08/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

elektronisch

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Leistungszeitraum: 01.10.2023 - 30.09.2024, optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren.

Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Anfang 2024, 2025, 2026 oder 2027 je nach bei Nutzung der optionalen Verlängerungen.

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.

Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.

Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.

Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Hinweis Formulare:

Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.

Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).

Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .

Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y15VWK714

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2023

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