1588-MP-Curved Displays inkl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 1588-MP-Curved Displays inkl. Zubehör
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2225988103368
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1588-MP-Curved Displays inkl. Zubehör
Die BWI GmbH (im Folgenden:BWI) erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung von Curved Displays im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV mit einem geschätzten Auftragswert von ingesamt 446.008,00 Euro netto (Obergrenze: 669.012,00 Euro) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren, bei einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und der Möglichkeit von zwei Verlängerungen um 12 Monate, abgeschlossen.
Die Curved Displays werden zur Vereinheitlichung der Ausstattung des UHD (User Help Desk) Eigenbetrieb für das erweiterte Aufgabenfeld beim Kunden gemäß DFW benötigt.
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Der geschätzte Auftragswert der Gesamtleistung beträgt 446.008,00 Euro netto.
Weitere Informationen sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und einer optionalen Vertragsverlängerung von zweimal zwölf Monaten abgeschlossen (vier Jahre Gesamtlaufzeit gem. § 21 Abs. 6 VgV).
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein ge-schätzter Auftragswert von 446.008,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um je-weils ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abru-fe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auf-tragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich ei-ne Obergrenze von 669.012.,00 Euro.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1889473d22e-12faa175834ae73d
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1889473d22e-12faa175834ae73d
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1889473d22e-12faa175834ae73d
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen) vor. Ebenfalls müssen Verpflichtungserklärung auf Einhaltung des MiLoG und die Erklärung zur Sanktions-VO abgeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.