BLB Z/NL Dortmund/Technisches Gebäudemanagement TGM 100-23-00120 / Los 7: Landschaftsbau, hier: Regionallos 7.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 100-23-00120
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicecenter Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 21161700-732
Fax: +49 2116170-1028
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB Z/NL Dortmund/Technisches Gebäudemanagement TGM 100-23-00120 / Los 7: Landschaftsbau, hier: Regionallos 7.2
Technisches Gebäudemanagement (TGM), BLB NRW, Niederlassung Dortmund.
Das TGM der NL Dortmund ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt.
Die Fachlose sind ggf. in weitere Regionallose unterteilt.
Für das hier ausgeschriebene Regionallos 7.2 (Landschaftsbau. Bereich: DO/BO/Ennepe/Herne/Heiligenhaus/RUB/TU) sind Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungen durchzuführen.
Die Ausführungsorte ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund Emil-Figge-Straße 91 44227 Dortmund Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund 44227 Ausführungsorte und Anzahl der Liegenschaften für
dieses Regionallos ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.
Die Ausschreibung der Leistung des technischen Gebäudemanagements im BLB NRW, Niederlassung Dortmund, ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt.
Das Fachlos 7 (Landschaftsbau) ist in weitere Regionallose unterteilt.
Im Liegenschaftsverzeichnis besonders gekennzeichnete Liegenschaften ("TFM" o.Ä.) werden durch einen FM Dienstleister bewirtschaftet, hier sind abweichende Leistungserbringungen zu beachten (siehe Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung).
Für das hier ausgeschriebene Regionallos 7.2 ist nur die Preiskomponente 2 anzubieten (Hochschulen)!
Preiskomponente 2:
Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungsleistungen bis zu 30.000,- EUR im Einzelfall auf Basis von Einzelaufträgen anhand der in der Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung beschriebenen Bedingungen. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis §4 EU Absatz 3 VOB/A (Auf- und Abgebotsverfahren) sowie über die vorgegebenen Stundensätze, Materialkosten und Zuschläge.
Die Angebotsdaten für die Preiskomponente 2 sind im Angebotsformblatt (Angebot TGM) unter Punkt 2.1, 2.2, 2,3 und 2.4 einzutragen. Die geschätzten Jahreszielwerte der Leistungsbereiche werden in der "Aufforderung TGM EU" im Einzelnen mitgeteilt.
Einzelleistungen zu Not- und Störfallbeseitigungen sowie planbare Instandsetzung und Verbesserungen werden jeweils im Einzelfall gesondert beauftragt, jedoch maximal bis zu einem Höchstwert von insgesamt 2.792.250,00 EUR netto. Ein Einzelauftrag, der zur Überschreitung dieses Höchstwertes führen würde, erfolgt nicht. Mit Erreichen des Höchstwertes erlischt die Leistungspflicht des AN in Bezug auf die Leistungen Not- und Störfallbeseitigung sowie planbare Instandsetzung und Verbesserung. Grundlage sind die mit dem Angebot festgelegten Auf- bzw. Abgebote zu den dort benannten Standardleistungsbüchern (StLB) sowie Stundenverrechnungssätze und Materialkostenzuschläge.
Der Vertrag über Technisches Gebäudemanagement beginnt am 01.04.2024.
Die Leistungen sind vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2026 zu erbringen. Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag voraussichtlich. Kündigt der AG den Auftrag nicht 3 Monate vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit, verlängert sich diese jeweils um ein Jahr bis maximal insgesamt vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Vom Unternehmen wird der Nachweis einer mindestens dreijährigen vergleichbaren Geschäftstätigkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gefordert (Mindestanforderung)!
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit mit dem Angebot- Entweder die vollständig ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung", (FB124), oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind im Fall von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Vom Unternehmen wird der Nachweis einer mindestens dreijährigen vergleichbaren Geschäftstätigkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gefordert (Mindestanforderung)!
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit mit dem Angebot- Entweder die vollständig ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung", (FB124), oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind im Fall von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Vom Unternehmen wird der Nachweis einer mindestens dreijährigen vergleichbaren Geschäftstätigkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gefordert (Mindestanforderung)!
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit mit dem Angebot- Entweder die vollständig ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung", (FB124), oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind im Fall von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Erhöhte Sicherheitsbestimmungen sind ggf. zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY157KQ7DN
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de