Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Vollschutz- und Zivilschutzanzügen und Druckverteilern (Set) im Bereich Diensthundwesen für die Polizei NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1001084381/ Koh
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 203/4175-7515
Fax: +49 203/4175-6998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Vollschutz- und Zivilschutzanzügen und Druckverteilern (Set) im Bereich Diensthundwesen für die Polizei NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Vollschutz- und Zivilschutzanzügen sowie Druckverteilern (Set) für das Diensthundwesen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
LZPD NRW, PBC NRW In den Hummelknäppen 10b 44534 Lünen Weitere Erfüllungsorte sind die Standorte des LAFP und der Polizeibehörden NRW.
Es sind während der Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant:
Vollschutzanzüge: 55
Zivilschutzanzüge: 55
Druckverteiler (Set): 55
Hinzu kommen ca. 120 Vollschutzjacken und 120 Zivilschutzjacken als Ersatz für verschlissene Teile.
Der Ersatzbedarf wird ggf. durch Reparatur (Ärmel) von Vollschutz- und Zivilschutzjacken gemindert.
Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben.
Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert:
Vollschutzanzüge: 90
Zivilschutzanzüge: 90
Druckverteiler (Set): 90
Vollschutzjacken: 160
Vollschutzhosen: 30
Zivilschutzjacken: 160
Zivilschutzhosen: 30
Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher ein-tritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungs-rechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Er-reichen der Höchstmenge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y1M0LBTT8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 203/4175-7501
Fax: +49 203/4175-6998
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd