ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 - 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 145-70
Der AN ist als Generalplaner (GP) der ABS/NBS Karlsruhe - Basel, Streckenabschnitt 8A in den Leistungsphasen LPh 3 & 4 beauftragt. Aufgrund der über mehrere Jahre gewachsenen Komplexität der Vertragsunterlagen, sowie dem damit verbundenen umfassenden Nachtragsmanagement und Abrechnungswesen hierzu, sind die Anforderungen an die Vertragsabwicklung sowohl auf Seiten des AN als auch des AG in den letzten Jahren stark gestiegen. Am 01.07.2022 wurde dem AN die von der DB bereitgestellte Nachtragsplattform (NTP) vorgestellt, die bisher für die transparante Abwicklung von Bauverträgen angedacht ist. Im Ergebnis der Besprechung bestand Übereinkunft, dass die NTP auch für den Generalplanervertrag im StA 8A verwendet werden soll. Im Zuge dessen musste die Vertragsstrutktur des AN auf die der vom AG genutzten Projektstuereungssystems iTWO synchronisiert werden. Im Ergebnis konnten alle Nachträge ab dem 01.08.2022 über die NTP eingereicht werden. Mit der vorliegenden Mehrkostenanzeige werden die hierfür einmalig enstandenen Kosten angezeigt:
1. Überarbeitung der itwo-Struktur des GP-Vertrags und ersetzen der Pauschalsummen durch Leistungspositionen, Übermittlung der Nachtrags-LV als GAEB-Datei.
2. Überarbeitung aller Mehrkostenanzeigen und Nachtragsangebote, die vor dem 01.08.2022 eingereicht wurden.
Das Projektsteuerungssystem iTWO wurde 2016 bei der DB Netz AG implementiert. Die NTP wurde ab 2018 verpflichtend für Bauverträge angewendet, jedoch nicht für Planungsverträge. Da sowohl iTwo als auch die NTP erst nach zuvor genanntem Abschluss des GP-Vertrages implementiert wurden, konnten diese Leistungen durch den AG in der ursprünglichen Ausschreibung nicht berücksichtigt werden.
Bei der angezeigten Nachtragsleistung handelt es sich um Leistungen, die im Zusammenhang mit der kaufmännischen Vertragabwicklung erforderlich wurden. Aufgrund der Komplexität des Vertrages und systemischen Neuerungen auf AG-Seite, erfolgte eine einmalige Anpassung der Vertragsstruktur nach Vorgaben des AG. Dieser Vorgang ermöglicht im Hinblick auf die Vertragsabwicklung eine Optimierung und bessere Transparenz. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert und die Voraussetzungen der Fallgruppe 3 sind erfüllt.