Rems-Murr-Kliniken gGmbH - Vergabe von Beratungs- und Dienstleistungen für die Rems-Murr-Kliniken gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1470
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Jakobsweg 1
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kliniken.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rems-Murr-Kliniken gGmbH - Vergabe von Beratungs- und Dienstleistungen für die Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Gegenstand dieses Vertrags sind die umfassende Beratung der Geschäftsführung des RMK einschließlich der jeweiligen Klinikleitungen sowie die Erbringung von unterstützenden Dienstleistungen.
Rems-Murr-Kliniken gGmbH Am Jakobsweg 1 71364 Winnenden
Gegenstand der Vergabe ist die umfassende Beratung der Geschäftsführung der Rems-Murr-Kliniken einschließlich der jeweiligen Klinikleitungen, insbesondere in den Bereichen Klinikstrategie, Prozesse, Finanzen/Controlling und Personal, durch den Auftragnehmer sowie die Erbringung von unterstützenden Dienstleistungen durch den Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben in dem Beratungs- und Dienstleistungsvertrag und dessen Anlagen.
Der Beratungs- und Dienstleistungsvertrag verlängert sich einmalig um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028, sofern der Auftraggeber der Verlängerung der Vertragsdauer nicht bis zum 31. Dezember 2025 widersprochen hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiloG vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Erklärungen und Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Dabei muss der Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Beratungs- und Dienstleistungen für Krankenhäuser) über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) ebenfalls benannt werden.
- Für die Betriebshaftpflichtversicherung gelten folgende Mindestdeckungssummen:
Betriebshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. für Vermögensschäden. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio..
- Der durchschnittliche Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Beratungs- und Dienstleistungen für Krankenhäuser) über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
- Es müssen Referenzen über vergleichbare Leistungen vorgelegt werden (Eigenerklärung).
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungserbringungen (Beratungs- und Dienstleistungen für Krankenhäuser mit mehrheitlich kommunalem Träger) in den vergangenen drei Jahren (seit 01.01.2020) mit einem bereits erbrachten Beratungszeitraum von durchgängig mindestens 18 Monaten in einem Zeitraum seit 01.01.2020, mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto Auftragswert pro Auftrag und unter den beiden Mindestreferenzen mindestens einem Zentralversorger als Auftraggeber.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (mehrheitlich kommunaler Träger),
- Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungsart und des Leistungsumfangs,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Nennung des Auftragswerts in Euro netto,
- Nennung, ob Auftraggeber Zentralversorger darstellt.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Auch Bietergemeinschaften müssen also nicht mehr als 2 Referenzen vorlegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl.
Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Die Vergabeunterlagen inklusive Angebotsformular sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort
abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem oben genannten Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Portal auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen
sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ67SR
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.