Planung und Errichtung eines geförderten passiven Glasfasernetzes in der Stadt Mühlacker (Ortsteile Mühlhausen und Enzberg) Referenznummer der Bekanntmachung: 03273-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Danziger Straße 17
Ort: Mühlacker
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75417
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtwerke-muehlacker.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung eines geförderten passiven Glasfasernetzes in der Stadt Mühlacker (Ortsteile Mühlhausen und Enzberg)
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") beabsichtigt, ein nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker zu errichten. Das Netz soll zum Eigentum der Auftraggeberin errichtet werden. Die Errichtung soll schrittweise in mehreren Bauabschnitten erfolgen und wird entsprechend zeitversetzt in gesonderten Ausschreibungen für die jeweiligen mengenmäßig aufgeteilten Gebiete vergeben. Diese Ausschreibung betrifft die Ortsteile Mühlhausen und Enzberg.
Die Auftraggeberin sucht einen Generalübernehmer (nachfolgend "Auftragnehmer"), der die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung des geförderten Netzes gemäß der Förderbestimmungen ggf. unter Einsatz von Nachunternehmern übernimmt. Der Auftraggeberin liegen vorläufige Förderbescheide des Bundes nach der Gigabit-RL bzw. des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vor. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sämtliche im vorläufigen sowie endgültigen Förderbescheid des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg niedergelegten Bestimmungen eingehalten werden.
Die Ausschreibung der Betreiberleistungen für das noch zu errichtende geförderte Netz ist bereits abgeschlossen. Im Rahmen der EU-weiten Netzbetreiberausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen (Jagst), AG Ulm, HRB 510515 als Betreiberin ausgewählt.
Mühlacker
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") beabsichtigt, ein nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker zu errichten. Das Netz soll zum Eigentum der Auftraggeberin errichtet werden. Die Errichtung soll schrittweise in mehreren Bauabschnitten erfolgen und wird entsprechend zeitversetzt in gesonderten Ausschreibungen für die jeweiligen mengenmäßig aufgeteilten Gebiete vergeben. Diese Ausschreibung betrifft die Ortsteile Mühlhausen und Enzberg.
Die Auftraggeberin sucht einen Generalübernehmer (nachfolgend "Auftragnehmer"), der die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung des geförderten Netzes gemäß der Förderbestimmungen ggf. unter Einsatz von Nachunternehmern übernimmt. Der Auftraggeberin liegen vorläufige Förderbescheide des Bundes nach der Gigabit-RL bzw. des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vor. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sämtliche im vorläufigen sowie endgültigen Förderbescheid des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg niedergelegten Bestimmungen eingehalten werden.
Die Ausschreibung der Betreiberleistungen für das noch zu errichtende geförderte Netz ist bereits abgeschlossen. Im Rahmen der EU-weiten Netzbetreiberausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen (Jagst), AG Ulm, HRB 510515 als Betreiberin ausgewählt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Schelmenwasenstraße 15
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin vorliegend die Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 2 GWB einschlägig sein sollte, weil die ausgeschriebenen Leistungen hauptsächlich dazu dienen, der Auftraggeberin die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, gelten die Regelungen für Bauausschreibungen nach den Vorschriften des § 2 VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (EU VOB/A) entsprechend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ671Q
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen s. §§ 160 ff. GWB