Blitzschutz- und Erdungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-107/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 236153-4404 / +49 236153-4406
Fax: +49 236153-4205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Blitzschutz- und Erdungsanlage
Nachfolgende Leistung wurde vergeben:
Der Kreis Recklinghausen plant eine Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade, Dachflächen mit Dachbegrünung und der Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten. Hierbei ist die Blitzschutzanlage auf den Dachflächen einschließlich der Ableitungen bis zur Erdungsanlage zu erneuern.
Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen plant eine Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade, Dachflächen mit Dachbegrünung und der Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten. Hierbei ist die Blitzschutzanlage auf den Dachflächen einschließlich der Ableitungen bis zur Erdungsanlage zu ernneuern.
Gesamtmenge- bzw. -umfang:
Fangstangen: 30 Stck
Fangspitzen: 400 Stck
Ableitungen: 410 m
Anschlüsse: 220 Stck
Fangleitung: 700 m
Trennstellen: 40 Stck
Zuschuss-Nr. 17186808 Programm BEG Kommunen-Zuschuss (464)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Weeze
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DL0Q
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.