IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und –verfahren des BVA: Entwicklung und Pflege von Fachverfahren LOS 3 Referenznummer der Bekanntmachung: B 14.15 - 2612/17/VV:7
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2910
Fax: +49 2289910610-2910
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und –verfahren des BVA: Entwicklung und Pflege von Fachverfahren LOS 3
RV IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und –verfahren : Entwicklung und Pflege von Fachverfahren Los 3
Köln
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und -
verfahren des Bundesverwaltungsamtes - Gesamt-Architektur und Gesamt Projektmanagement (Los 3) Dieses Vergabeverfahren ist Teil der Gesamtausschreibung "IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und -verfahren der Abteilung S und der Referatsgruppe BSII des Bundesverwaltungsamtes", welches insgesamt sechs Lose umfasst. Im vorliegenden Verfahren werden die Leistungen für das Los 3 (Entwicklungslos) ausgeschrieben.
Eine Verlängerungsmöglichkeit des Vertrages um zweimal je ein Jahr ist im Vertrag vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Change Request 02
Postanschrift: Potsdamer Platz 5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind IT-Unterstützungsleistungen (Schwerpunkt Realisierungsleistungen) für unterschiedliche Fachverfahren und die zugehörigen Individualsoftware-Anwendungen des Bedarfsträgers auf Basis von Einzelabrufen. Zu unterstützen sind sämtliche Fachverfahren, die in fachlicher Verantwortung der Abt. S (Öffentliche Sicherheit) bzw. der Referatsgruppe BS II (Staatsangehörigkeit, Spätaussiedler) des Bedarfsträgers betrieben werden.
Eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ist im Vertrag vorgesehen.
Postanschrift: Potsdamer Platz 5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Die Erreichung der Obergrenze der Rahmenvereinbarung sowie der damit einhergehende Mehrbedarf beruht auf nachfolgenden Umständen:
Neue und geänderte EU Vorgaben und gesetzliche Änderungen in Bezug auf ETIAS Anreisegenehmigungssytem, EU Interoperalität und AZR
führten zu gestiegenen Anforderungen an verschiedene Verfahren, die ursprünglich nicht eingeplant waren und in der ursprünglichen Kostenschätzung nicht enthalten waren.Die Änderung des Auftrages ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die Vertragsobergrenze wurde daher gemäß VII.2.3 erhöht.
Ein Wechsel des Dienstleisters wäre für das BVA mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde die Erreichung der Ziele der europäischen Sicherheitspolitik gefährden, da hier gegebenenfalls Probleme bei der Kompatibilität entstehen könnten. Die Erbringung der Zusatzleistung durch einen neuen anderen Auftragnehmer würde zudem zu längeren Verzögerungen bei der Erstellung und Weiterentwicklung der Software führen und zu laufenden Überwachungserfordernissen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Bestehende terminliche Zusagen, Release- und Roll Out Termine könnten nicht gehalten werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde alle Projektziele in einer für den AG unzumutbarer Weise gefährden. Letztendlich stehen alle Projekte unter Zeitdruck und die Einarbeitung einer anderen Firma in eine Vielzahl von Systemen, welche sich alle in verschiedenen Entwicklungsphasen befinden, ist für eine fach-, sach- und zeitgerechte Entwicklung nicht zielführend.