Abbruch Dach-Decken, Haus des Wissens, Willy-Brandt-Platz 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO-ZEK2_2023_0088_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wittener Straße 47
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bochum – Zentrale Dienste
E-Mail:
Telefon: +49 234-910-4304
Fax: +49 234-910-4486
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch Dach-Decken, Haus des Wissens, Willy-Brandt-Platz 1-3
Haus des Wissens
(Bibliothek, VHS, Markthalle)
Willy-Brandt-Platz 1-3, 44787 Bochum
Abbrucharbeiten Dach-Decken
Haus des Wissens
(Bibliothek, VHS, Markthalle)
Willy-Brandt-Platz 1-3, 44787 Bochum
Inhalt der vorliegenden Ausschreibung sind Abbrucharbeiten zur Entkernung des Bestandsgebäude unter Beachtung der in Betrieb befindlichen Telekom-Bereiche im EG und UG Ostriegel Viktoriastraße. Für die Entkernung der Gebäudeteile Nordriegel (Willy Brandt-Platz) und Ostriegel (Viktoriastr.) werden in einer anderen Gewerkvergabe Fassadensicherungen - Stahlkonstruktionen - ausgeführt. Zur Durchführung der Abbrucharbeiten - Dachstuhlkonstruktion wie auch obere Geschossdecke - sind Schutzgerüste vorgesehen. Die Abbrucharbeiten sind Vorleistungen für die nachfolgenden Bauarbeiten zum Neubau der Baumaßnahme "Haus des Wissens".
Die Abbrucharbeiten umfassen ca. 410,0 m3 umbauter Raum an Dachstuhlkonstruktionen, sowie ca. 36 Stück Gauben und ca. 2.530,0 m2 Dacheindeckung. Der Abbruch an Geschossdecken umfasst ein Volumen von ca. 12.000,0 m2 Massivdecken in unterschiedlichen Konstruktionsarten - Betondecken mit und ohne Unterzügen, Kassettendecken. Abzubrechende Wänden umfassen ca. 275,0 m3 Wände in Stb. Und ca. 590,0 m3 Mauerwerkswände; zuzüglich Abbruch von ca. 290,0 m3 Stb.-Stützen. Weiterhin sind mit der Entkernung auch die Treppenhäuser abzubrechen, ausgenommen das Treppenhaus nordöstlich im Ostriegel.
Die Fassaden Viktoriastr. und Nordriegel Innenhof werden durch außenliegende Stützkonstruktionen - A-Bock-Konstruktion - mit queraussteifenden Traversen und Riegeln - für die Entkernung gesichert. Im Nordriegel wird die Fassadensicherung vor den eigentlichen Abbrucharbeiten innenseitig vorgegeben. Für die innenliegende Fassadensicherungskonstruktionen sind vorgezogene Abbruchleistungen und Fundamente auszuführen.
Im Bereich der außenliegenden Fassadensicherungskonstruktion sind in der Fassadensicherungskonstruktionen integrierte Dachfangsicherungen angedacht. Für die übrigen Bereiche sind für die Abbrucharbeiten der Dachkonstruktionen und oberen Geschossdecken ca. 4.600,0 m2 Arbeits- und Schutzgerüste auszuführen.
Für den Bereich der in Betrieb befindlichen Telekom sind die später freiliegenden Decken und Wandflächen abzudichten und mit Schutzkonstruktionen gegen Beschädigungen zu sichern. Die offenliegenden Bereiche sind mit einer offenen Wasserhaltung frei von Tagwasser zu halten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch Dach-Decken
Postanschrift: Seilfahrt 117
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 251411165
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).