Flüchtlingsunterkünfte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Augsburger Str. 696
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Dressel GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-14
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flüchtlingsunterkünfte
Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH plant die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften auf verschiedenen Standorten in Stuttgart. Aufgrund der Dringlichkeit sollen Planung und Bau möglichst vereinfacht und beschleunigt werden. Hierfür ist vorgesehen, dass durch den Auftragnehmer auf den ausgewählten Grundstücken auf Grundlage von bereits festgelegten Typen die Planung auf den tatsächlichen Standort ausgelegt wird und eine entsprechende Ausschreibung und Bauüberwachung erfolgt.
Die bereits vorliegende Planung der Typen basiert auf Modulbauten.
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Die Beauftragung soll mit einer Laufzeit von einem Jahr erfolgen (Zeitpunkt der Beauftragung, die tatsächliche Ausführung kann über das jahr hinausgehen; die Option endet am 31.07.2024). Hier werden zunächst drei bereits feststehende Standorte beauftragt. Es besteht die Option auf bis zu ca. 10 weitere Standorte.
Stuttgart
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI
Die Beauftragung erfolgt zunächst für drei Standorte mit der Option auf bis ca. 10 weitere Standorte. Die Laufzeit der Option endet am 31.07.2024.
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
- 6 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte,
- weniger als 6 Beschäftigte und mehr als 3 Beschäftigte: 50 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen:
2.1) Referenz 1:
a) Gebäudetyp - Bauweise:
- Modulare Bauweise mit Raummodulen: 150 Punkte,
- Modulare Bauweise mit Elementbauweise: 75 Punkte.
b) Nutzung zu Wohnzwecken: 50 Punkte.
c) Fläche (BGF):
- >= 1.000 m²: 100 Punkte,
>= 500 m² und < 1.000 m²: 50 Punkte.
d) Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015: 50 Punkte.
2.2) Referenz 2:
a) Gebäudetyp:
- Unterkunft für Flüchtlinge, Anschlussunterbringungen oder vergleichbares: 150 Punkte,
- sonstige Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen oder vergleichbares: 75 Punkte.
b) Fläche (BGF):
- >= 1.000 m²: 100 Punkte,
>= 500 m² und < 1.000 m²: 50 Punkte.
c) Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015: 100 Punkte.
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Maximal erreichbare Punktzahl: 800 Punkte.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Punktgleichheit wird gelost.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für drei Standorte mit der Option auf bis ca. 10 weitere Standorte. Die Laufzeit der Option endet am 31.07.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingeniuerkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Architekt + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
- § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer,
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium)
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Gebäudeplanung eines Hochbauprojekts):
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
- Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
- Leistungszeitraum,
- kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
- Übersichtplan (ggfs. separat).
Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 10.2 HOAI eingeordnet sein.
Die Inbetriebnahme muss vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein.
Für die Referenzprojekte müssen Planung Ausschreibung und Bauleitung erbracht worden sein.
Bei den Projekten muss es sich um Neubauten oder Erweiterungsbauten handeln.
Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO BW
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Dringlichkeit bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden.
- Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert.
- Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
- Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
- Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.