Flüchtlingsunterkünfte

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Stuttgart vertreten durch die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
Postanschrift: Augsburger Str. 696
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Dressel GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-14
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swsg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E45744467
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E45744467
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.subreport-elvis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: städtisches Beteiligungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Flüchtlingsunterkünfte

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH plant die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften auf verschiedenen Standorten in Stuttgart. Aufgrund der Dringlichkeit sollen Planung und Bau möglichst vereinfacht und beschleunigt werden. Hierfür ist vorgesehen, dass durch den Auftragnehmer auf den ausgewählten Grundstücken auf Grundlage von bereits festgelegten Typen die Planung auf den tatsächlichen Standort ausgelegt wird und eine entsprechende Ausschreibung und Bauüberwachung erfolgt.

Die bereits vorliegende Planung der Typen basiert auf Modulbauten.

.

Die Beauftragung soll mit einer Laufzeit von einem Jahr erfolgen (Zeitpunkt der Beauftragung, die tatsächliche Ausführung kann über das jahr hinausgehen; die Option endet am 31.07.2024). Hier werden zunächst drei bereits feststehende Standorte beauftragt. Es besteht die Option auf bis zu ca. 10 weitere Standorte.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI

Die Beauftragung erfolgt zunächst für drei Standorte mit der Option auf bis ca. 10 weitere Standorte. Die Laufzeit der Option endet am 31.07.2024.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung / Gewichtung: 30%
Preis - Gewichtung: 30%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/09/2023
Ende: 31/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1) Anzahl Beschäftigte:

Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):

- 6 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte,

- weniger als 6 Beschäftigte und mehr als 3 Beschäftigte: 50 Punkte.

2) Referenzen Unternehmen:

2.1) Referenz 1:

a) Gebäudetyp - Bauweise:

- Modulare Bauweise mit Raummodulen: 150 Punkte,

- Modulare Bauweise mit Elementbauweise: 75 Punkte.

b) Nutzung zu Wohnzwecken: 50 Punkte.

c) Fläche (BGF):

- >= 1.000 m²: 100 Punkte,

>= 500 m² und < 1.000 m²: 50 Punkte.

d) Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015: 50 Punkte.

2.2) Referenz 2:

a) Gebäudetyp:

- Unterkunft für Flüchtlinge, Anschlussunterbringungen oder vergleichbares: 150 Punkte,

- sonstige Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen oder vergleichbares: 75 Punkte.

b) Fläche (BGF):

- >= 1.000 m²: 100 Punkte,

>= 500 m² und < 1.000 m²: 50 Punkte.

c) Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015: 100 Punkte.

.

Maximal erreichbare Punktzahl: 800 Punkte.

Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Bei Punktgleichheit wird gelost.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt zunächst für drei Standorte mit der Option auf bis ca. 10 weitere Standorte. Die Laufzeit der Option endet am 31.07.2024.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingeniuerkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Architekt + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer,

- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.

Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.

(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).

- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Gebäudeplanung eines Hochbauprojekts):

Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:

- Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),

- Leistungszeitraum,

- kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,

- Übersichtplan (ggfs. separat).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 10.2 HOAI eingeordnet sein.

Die Inbetriebnahme muss vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein.

Für die Referenzprojekte müssen Planung Ausschreibung und Bauleitung erbracht worden sein.

Bei den Projekten muss es sich um Neubauten oder Erweiterungsbauten handeln.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO BW

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),

- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),

— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),

- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).

- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.

- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Aufgrund der Dringlichkeit bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/08/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 18/08/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden.

- Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert.

- Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.

- Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.

- Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2023

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Gundelsheim
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Hartheim
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Isny im Allgäu
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Kernen im Remstal
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Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
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Kohlberg
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Königsbronn
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Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Kuchen
Külsheim
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
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Lahr
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Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
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Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lonsee
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Schwaikheim
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Schwendi
Schwenningen
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Seebach
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Simmersfeld
Simmozheim
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Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
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Starzach
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Steinheim an der Murr
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Tuttlingen
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Ühlingen-Birkendorf
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Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten