Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berneckstraße 9
Ort: Schramberg
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78713
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7422-29289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schramberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs HLF 20
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs HLF 20
Los 2 - Aufbau
Lieferung Aufbau für HLF 20
Berneckstraße 9 78713 Schramberg Los 2: Abholung des fertigen HLF 20 erfolgt durch den Auftraggeber beim Aufbauer (siehe Leistungsbeschreibung).
Lieferung des Aufbaus für ein HLF 20 für die Feuerwehr Stadt Schramberg.
Das Fahrzeug wird in Losen beschafft. Das Fahrgestell wird zum Aufbauer geliefert, der Aufbau hinzugefügt und die angelieferte Beladung integriert. Die Abholung des fertigen HLF 20 erfolgt durch den Auftraggeber (siehe Leistungsbeschreibung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau für HLF 20
Postanschrift: Albert-Ziegler-Straße 1
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Regelungen der VOL/B.
Geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten.
Vertragsstrafe:
Bei Überschreitung der Lieferfristen hat der Auftragnehmer bei Verzug eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von 0,3 v.H. für jede vollendete Woche vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH468YW
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.