Magnetschwebewaage mit Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: PR458490
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Osterfelder Str. 3
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 20885981575
Fax: +49 20885981290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Magnetschwebewaage mit Massenspektrometer
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen, plant die losweise Beschaffung einer Magnetschwebewaage inklusive Vakuumpumpe sowie eines Massenspektrometers. Der Auftragnehmer je Los, wird mit der Lieferung und der Inbetriebnahme des jeweiligen Gerätes beauftragt. Es gibt keine Loslimitierung.
Los 1 Magnetschwebewaage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen, plant die Beschaffung einer Magnetschwebewaage. Der spätere Auftragnehmer wird mit der Lieferung und der Inbetriebnahme dieses Geräts beauftragt.
Los 2 Massenspektrometer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen, plant die Beschaffung eines Massenspektrometers. Der spätere Auftragnehmer wird mit der Lieferung und der Inbetriebnahme dieses Geräts beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bewerber/Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bewerbers/Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Befähigung Berufsausübung" und reichen Sie diesen vorzugsweise im PDF-Format mit dem Angebot ein.
LOS 1:
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird ein Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) von jeweils mindestens 400.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
LOS 2:
(2) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird ein Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) von jeweils mindestens 150.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
losübergreifend:
(3) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme:
- für Sach- und Personenschäden von 6,0 Mio. EUR
je Schadensereignis verlangt. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Versicherungsnachweis" und reichen Sie diesen vorzugsweise im PDF-Format mit dem Angebot ein.
Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme der Versicherung niedriger ist, genügt die Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird (siehe Auswahlfeld). Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung, welche Sie bitte als "Anlage Deckungssumme" vorzugsweise im PDF-Format mit dem Angebot einreichen.
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Eignung sind im Dokument "Fragenbogen Eignung" zu machen.
LOS 1:
Nachweis von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenz für Magnetschwebewaagen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien je Referenz:
- Das Referenzprojekt muss in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der EU-weiten Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein.
- Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein (erfolgreiche Inbetriebnahme muss erfolgt sein).
- Das Referenzprojekt muss eine Magnetschwebewaagen beinhaltet haben.
Angaben zu den Referenzprojekten machen Sie bitte im Tabellenblatt "Referenzen Los 1" in dieser Excel-Datei (wenn Sie für dieses Los bieten möchten).
Angaben zu den Referenzprojekten sind im Dokument "Fragenbogen Eignung" zu machen.
Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, werden Sprachkenntnisse für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (z. B. Support-Mitarbeiter sowie Techniker für die Leistungserbringung vor Ort) gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ggf. eingeplante Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen ebenfalls erfüllen.
Der Bieter muss bestätigen, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, um die Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dies betrifft ausschließlich das Personal, welches im Zuge der Leistungserbringung mit dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich kommuniziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.