Beschaffung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schramberg
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78713
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schramberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Beschaffung eines Fahrgestells für HLF 20
Stadt Schramberg Berneckstraße 9 78713 Schramberg Lieferung des Fahrgestells an einen noch zu benennenden Aufbau-Hersteller
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Schramberg.
Die Lieferung des Fahrgestells erfolgt an einen noch zu benennenden Aufbau-Hersteller.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Fahrgestell HLF 20
Ort: Umkirch
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79224
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Regelungen der VOL/B.
Geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten.
Vertragsstrafe:
Bei Überschreitung der Lieferfristen hat der Auftragnehmer bei Verzug eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von 0,3 v.H. für jede vollendete Woche vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH468D4
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.