Lieferung von 49 AppleTV 128GB Wi-Fi + Ethernet Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0122
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Westenmauer 10
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 49 AppleTV 128GB Wi-Fi + Ethernet
Lieferung von 49 AppleTV 128GB Wi-Fi + Ethernet
Stadt Ahlen Westenmauer 10 59227 Ahlen
Lieferung von 49 AppleTV 128GB Wi-Fi + Ethernet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Bieters / Bewerbers, dass keine Ausschlussgründen gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (Formular 521 EU)
2. Erlaubnis zum Handel mit ausgeschriebenen Produkten
3. Wird die Leistung von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist von der Bietergemeinschaft die ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) einzureichen.
Die Angaben zu vorstehender Ziffer 1 sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
1. Eigenerklärung, dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe)
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
3. Erklärung, für welche Teile des Auftrags sich der Bieter evtl. Dritter bedient (Formular 532 EU)
4. Wird die Leistung von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte zu den vorstehenden Ziffern 1 bis 3 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
1. Erklärung, für welche Teile des Auftrags sich der Bieter evtl. Dritter bedient (Formular 532 EU)
2. Referenzen: Eigenerklärung des Bieters über Referenzen zu Projekten mit einer vergleichbaren Planungsanforderung und mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Projektes, Anschrift, Auftraggeber (Straße, PLZ, Ort, Land), Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Anschrift, Stand des Projektes.
- Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen gem. Verordnung (EU) 2022/576 verboten ist.
- Bewerbungs- und Vergabebedingungen (511 EU)
- Vertragsbedingungen der Stadt Ahlen (512 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Ahlen
Elektronische Angebotsabgabe.
Bietende bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Zuschlagskriterien und Gewichtung
- Preis (100 %)
b) Bieterfragen / Aufklärungsfragen:
Schlusstermin für die Einreichung von Bieterfragen ist der 22.08.2023.
c) Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Hilfestellungen können Sie erhalten auf der Support-Seite der COSINEX GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
d) Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sofern durch die Vergabestelle hierfür Vordrucke zur Verfügung gestellt
werden, ist bei Angebotsabgabe jeweils die neueste veröffentlichte Fassung zu verwenden.
- Angebotsschreiben (324 EU)
- inhaltliches Angebot (ausgefülltes LV)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (521 EU)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (523 EU)
- Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung (sofern zutreffend, 531 EU)
- Erklärung Unteraufträge_Eignungsleihe (sofern zutreffend, 532 EU)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher (sofern zutreffend, 533 EU)
- Erlaubnis zum Handel mit dem ausgeschriebenen Produkt
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0Y1MH4AC69
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.