Altpapier wie gesammelt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gäuallee 5
Ort: Nagold
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72202
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awg-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altpapier wie gesammelt
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und schadlose, abschließende Verwertung von Altpapier wie gesammelt, die die AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH im Holystem erfasst, einschließlich der Übernahme des Altpapiers an einer durch den Auftragnehmer im Bereich des Auftraggebers zu stellenden und zu betreibenden Übergabestelle sowie der Zwischenlagerung und ggf. der Bereitstellung und des Transportes von dieser Übergabestelle zur Verwertungsanlage. Die Verwertung des Altpapiers wie gesammelt kann zunächst über eine Sortieranlage oder direkt in einer Papierfabrik erfolgen.
AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH Gäuallee 5 72202 Nagold
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und schadlose, abschließende Verwertung von Altpapier wie gesammelt, die die AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH im Holystem erfasst, einschließlich der Übernahme des Altpapiers an einer durch den Auftragnehmer im Bereich des Auftraggebers zu stellenden und zu betreibenden Übergabestelle sowie der Zwischenlagerung und ggf. der Bereitstellung und des Transportes von dieser Übergabestelle zur Verwertungsanlage. Die Verwertung des Altpapiers wie gesammelt kann zunächst über eine Sortieranlage oder direkt in einer Papierfabrik erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Altpapier wie gesammelt
Postanschrift: Benzstraße 2
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 715693500
Fax: +49 7156935055
Internet-Adresse: http://schaal-mueller.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM768RN
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
§ 160 Abs. 3 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist demnach unzulässig, wenn der geltend gemachte Verstoß nicht fristgerecht gerügt wurde.
Zudem weisen wir darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es steht dem Bieter frei, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.