Lieferung eines Druckkessels
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71168628265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Druckkessels
Für das DLR-Projekt e-XPlore wird ein Druckkessel benötigt in dem ein Hochtemperaturelektrolysereaktor
(SOC-Modul) betrieben werden soll. Für den Betrieb des SOC-Moduls bei bis zu 25 bar muss ein Druckkessel geliefert werden, in den das SOC-Modul, verschiedene Wärmeübertrager und elektrische Heizer passen müssen. Der Einsatz des Druckkessels erfolgt später in einem transportablen Container in welchem das System auch in maritimer Umgebung eingesetzt werden soll.
Weitergehende Informationen entnehmen sie bitte den Vergabeunterlagen.
Pfaffenwaldring 38-40, 70569 Stuttgart oder andere Adresse in Deutschland
(Bekanntgabe vor Lieferung nach Abstimmung mit der Fachabteilung)
Für das DLR-Projekt e-XPlore wird ein Druckkessel benötigt in dem ein Hochtemperaturelektrolysereaktor
(SOC-Modul) betrieben werden soll. Für den Betrieb des SOC-Moduls bei bis zu 25 bar muss ein Druckkessel geliefert werden, in den das SOC-Modul, verschiedene Wärmeübertrager und elektrische Heizer passen müssen. Der Einsatz des Druckkessels erfolgt später in einem transportablen Container in welchem das System auch in maritimer Umgebung eingesetzt werden soll.
Weitergehende Informationen entnehmen sie bitte den Vertragsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erforderlich: Ein Nachweis über die gegenwärtig beste-hende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsre-gisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist .
Eigenerklärung zu dem Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre; Versicherungsnachweis
Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter; Angabe der Mitarbeiter, die für die ausgeschriebene Leistung eingeplant sind; Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).