Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalinstrumenten Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/27/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 22189070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalinstrumenten
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalinstrumenten aus.
Die zu liefernde Menge beträgt ca. 86.000 Stück p.a., verteilt auf 19 Produkte, aus den Kategorien Scheren, Pinzetten, Klemmen und sonstigen Instrumentarium.
Die Vereinbarung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025.
Es besteht die Möglichkeit der optionalen Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin um maximal 12 weitere Monate.
Die zentrale Anlieferstelle ist das Logistikzentrum der Kliniken der Stadt Köln gGmbH.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalinstrumenten aus.
Die zu liefernde Menge beträgt ca. 86.000 Stück p.a., verteilt auf 19 Produkte, aus den Kategorien Scheren, Pinzetten, Klemmen und sonstigen Instrumentarium.
Die Vereinbarung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025.
Es besteht die Möglichkeit der optionalen Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin um maximal 12 Monate.
Die zentrale Anlieferstelle ist das Logistikzentrum der Kliniken der Stadt Köln gGmbH.
Es besteht die Möglichkeit der optionalen Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin um maximal 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Allgemeine Angaben und Hinweise zur Gewerbezentralregisterabfrage (Formblatt: 0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR_)
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 4 - Erklärung der Bietergemeinschaft)
3. Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (nur notwendig wenn ein Nachunternehmer eingesetzt wird) (Formular 5 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer)
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz bezüglich der Leistung, die Gegenstand der Ausschreibung ist; jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Formular 1 - Erklärung über das Umsatzvolumen)
1. Datenblätter der angebotenen Artikel. Die Dateien sind mit Positionsbezug und Produktnamen zu benennen. Beispiel: Datenblatt Pos. 1 chirurgische Schere
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Leistungszeitraum des Auftrags. Es ist mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung) (Formular 2 - Erklärung zu den Referenzen) :
(i) Die benannte Referenzleistung umfasst die Lieferung von Einmalinstrumenten
(ii)Die benannte Referenzleistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als drei Jahre zurückliegen
(iii) Der Bieter/ Das Mitglied der Bietergemeinschaft/ Die Bietergemeinschaft/ Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft/ eine Bietergemeinschaft/ ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
3. Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (Formular 3 - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz)
4. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 Russland (Formblatt: 0523 – Eigenerklärung Sanktionspaket)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.