Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 245/22 Alb-Donau-Kreis Cluster Süd
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Talstraße 21
Ort: Ehingen (Donau)
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89584
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73917600911
Fax: +49 73917600999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oew-breitband.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis Süd
Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis Süd
Los 1 - Blaustein
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen. Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden. Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement. Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 1 Blaustein folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind: - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s) Los 1 – Blaustein: - ca. 49,1 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 6,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme- ca. 1.740 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 50 % des Gesamtauftragswertes für Los 1 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 2 Blaubeuren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen. Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden. Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement. Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 2 Blaubeuren folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind: - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s) Los 2 – Blaubeuren: - ca. 35,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 8,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme- ca. 1.400 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 65 % des Gesamtauftragswertes für Los 2 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 3 Erbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen. Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden. Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement. Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 3 Erbach folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind: - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s) Los 3 – Erbach: - ca. 34,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze-´ca. 15,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme- ca. 1.810 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 60 % des Gesamtauftragswertes für Los 3 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 4 Allmendingen, Altheim, Schelklingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen. Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden. Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement. Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 4 Allmendingen, Altheim, Schelklingen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind: - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s) Los 4 – Schelklingen, Allmendingen, Altheim: - ca. 33,7 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 8,8 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme- ca. 1.390 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 70 % des Gesamtauftragswertes für Los 4 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Los 5 Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen. Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden. Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement. Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 5 Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind: - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s) Los 5 – Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen: - ca. 34,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 17,9 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme- ca. 2.070 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 50 % des Gesamtauftragswertes für Los 5 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 6 Balzheim, Illerrieden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen. Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden. Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement. Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 6 Balzheim, Illerrieden folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind: - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s) Los 6 – Balzheim, Illerrieden: - ca. 22,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 10,7 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme- ca. 1.120 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 70 % des Gesamtauftragswertes für Los 6 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 7 Lauterach, Emeringen, Obermarchtal
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen. Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden. Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement. Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 7 Lauterach, Emeringen, Obermarchtal folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind: - Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s- Erschließung des Vortriebs/der Hausanschlüsse mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/sin den vorgenannten Ausbaugebieten- Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s Los 7 – Lauterach, Emeringen, Obermarchtal: - ca. 14,8 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 12,2 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme- ca. 710 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG) Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 60 % des Gesamtauftragswertes für Los 7 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 8 Munderkingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen. Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden. Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement. Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 1 Blaustein folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind: - Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s- Erschließung des Vortriebs/der Hausanschlüsse mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/sin den vorgenannten Ausbaugebieten- Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s Los 8 – Munderkingen: - ca. 13,7 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 1,5 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme- ca. 730 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG) Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 80 % des Gesamtauftragswertes für Los 8 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Blaustein
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Blaubeuren
Ort: Rauenberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69231
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Erbach
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 Allmendingen, Altheim, Schelklingen
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen
Ort: Biberach
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 Balzheim, Illerrieden
Ort: Rauenberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69231
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 Lauterach, Emeringen, Obermarchtal
Ort: Rauenberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69231
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 8 Munderkingen
Ort: Rauenberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69231
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.