Markterkundung - Energetische Beratung für den Betriebshof Edingen (007-23-E10_V3)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung - Energetische Beratung für den Betriebshof Edingen (007-23-E10_V3)
Für den Betriebshof Edingen wird eine energetische Beratung im Zuge der Umsetzung der EnSimiMaV benötigt. Das Projekt besteht aus zwei Gebäuden.
1. Gebäude ehem. Bahnhofsgebäude. Zurzeit wird das Erdgeschoss als Fahrerpausenraum benutzt und die oberen Räume stehen leer, weitere Nutzung ist noch offen. Die einzelnen Einheiten haben eine eigene Gasfeuerungsanlage.
Das 2. Gebäude ist die Wagenhalle mit Sozialtrakt, diese wird tagsüber für kleinere Reparaturen an den Straßenbahnen und nachts als Abstellhalle benutzt. Der Sozialtrakt und die Gruben werden über eine Gaszentralheizung und die Wagenhalle teilweise mit Dunkelstrahler und Gasgebläseheizung erwärmt.
Für den Betriebshof Edingen wird eine energetische Beratung im Zuge der Umsetzung der EnSimiMaV benötigt.
Bestehende Situation der Baumaßnahme
Die Oberrheinische Eisenbahngesellschaft (OEG) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und besitzt in der Bahnhofstraße 39, Edingen-Neckarhausen einen Betriebshof mit 2 Gebäuden.
Das erste Gebäude ist das ehem. Bahnhofsgebäude. Im Erdgeschoss war der Bahnhofbereich und in den Obergeschossen waren mehrere Mitarbeiterwohnungen untergebracht. Zurzeit wird das Erdgeschoss als Fahrerpausenraum benutzt und die Mitarbeiterwohnungen stehen leer, dessen Nutzung ist noch offen.
Die einzelnen Einheiten haben eine eigene Gasfeuerungsanlage, deren Lebensdauer dem wirtschaftlichen Ende zu gehen.
Das zweite Gebäude ist die Wagenhalle mit Sozialtrakt, diese wird tagsüber für kleinere Reparaturen an den Straßenbahnen und nachts als Abstellhalle benutzt. Der Sozialtrakt und die Gruben werden über eine Gaszentralheizung (die Lebensdauer geht dem wirtschaftlichen Ende zu) und die Wagenhalle teilweise mit Dunkelstrahler und Gasgebläseheizung erwärmt.
Planerische Beschreibung der Maßnahme
Im Zuge der Planungsleistungen soll eine Bestandsaufnahme und eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831:2017-09 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1:20204 der beheizten Flächen erfolgen (Mindestanforderung ist die EnSimiMaV).
Hierbei ist die weitere Nutzung der ehem. Mitarbeiterwohnungen als Wohnung bzw. Büro mit zu berücksichtigen und wirtschaftliche Sanierungsvorschläge zu unterbreiten.
Bauliche Beschreibung der Maßnahme
Geplant ist nach abschließender Abstimmung mit dem Eigentümer eine Sanierung, ggf. mit energetischer und wirtschaftlicher Sanierung der Gebäude, die eine ressourcenschonenden und
wirtschaftlichen Betrieb der Heizungsanlage/-n zum Ziel hat.
Um diesen Bedarf zu decken, sind wir derzeit auf der Suche nach interessierten Anbietern.
Die konkreten Ausschreibungsunterlagen werden nach Ablauf der Rückmeldefrist dieser Markterkundung an alle geeigneten Interessenten übermittelt. Für eine erste Einschätzung für Ihre Kapazitätsplanung hängen im Reiter Anlagen bereits die Übersichtspläne mit an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985