Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Heizungsinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6468RV-EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521515095
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Heizungsinstallationsarbeiten
ca. 570 m Installation Heizungsrohrnetz Stahlrohr nahtlos schwarz
ca. 430 m Polyethylen PE-X Verteilleitungen
ca. 230 m Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren
1 Stück Heizungsverteiler mit 3 Heizkreisen
1 Stück Heizungsverteiler mit 4 Heizkreisen
1 Stück Pufferspeicher 1.000 Liter
2 Stück Anschlüsse an RLT-Heizregister
1 Stück Heizungsnachspeisung mit Druckhaltestation
ca. 4000 qm Fußbodenheizung
4 Bänder Deckenstrahlplatten Sporthalle insgesamt
1 Stück Fernwärmestation 500kW für zwei Gebäude
Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 11 33647 Bielefeld
ca. 570 m Installation Heizungsrohrnetz Stahlrohr nahtlos schwarz
ca. 430 m Polyethylen PE-X Verteilleitungen
ca. 230 m Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren
1 Stück Heizungsverteiler mit 3 Heizkreisen
1 Stück Heizungsverteiler mit 4 Heizkreisen
1 Stück Pufferspeicher 1.000 Liter
2 Stück Anschlüsse an RLT-Heizregister
1 Stück Heizungsnachspeisung mit Druckhaltestation
ca. 4000 qm Fußbodenheizung
4 Bänder Deckenstrahlplatten Sporthalle insgesamt
1 Stück Fernwärmestation 500kW für zwei Gebäude
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizungsinstallationsarbeiten
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLRJH
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind