Fachplanung Elektro für die Erweiterung der Greutschule in Aalen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 30
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7361/52-1487
Fax: +49 7361/52-1922
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Elektro für die Erweiterung der Greutschule in Aalen
Die Stadt Aalen im Ostalbkreis plant die Greutschule durch einen Erweiterungsbau zu vergrößern und damit den veränderten Nutzungsanforderungen gerecht zu werden. Gemäß Raumprogramm beträgt der Gesamtbedarf ca. 2014m² Nutzfläche.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Vergabe der Fachplanung Elektro, Anlagengruppe 4-6, Leistungsphasen 1-9, gemäß HOAI §53ff.
Die vollständige Beschreibung kann den Beschaffungsunterlagen entnommen werden.
Aalen
Anlass und Gegenstand des Verfahrens:
Die Greutschule Aalen ist eine der größten selbstständigen Grundschulen im Ostalbkreis.
In der Schule werden rund 375 Kinder unterrichtet, die Klassenstufen 1 bis 4 sind vierzügig ausgebaut.
Bereits im Schuljahr 2011/2012 wurde die Greutschule eine Ganztagesschule im Schulversuch. Mit
Beginn des Schuljahres 2016/2017 wurde die Greutschule in einen Ganztagesbetrieb nach §4a SchG
überführt. Seither befindet sich die Schule in einem 3-Tages-Modell mit jeweils 7 Stunden
Schulbetrieb. Neben dem schulischen Ganztag hat die Stadtverwaltung mit der Einrichtung von
Betreuungsbausteinen ein umfassendes Betreuungsangebot geschaffen. Hier ist seit Einrichtung des
Angebotes eine steigende Inanspruchnahme durch Familien erkennbar. Derzeit nehmen dies in
Summe deutlich mehr als 80% der Sorgeberechtigten wahr.
Schon heute kommt die Greutschule an räumliche Kapazitätsgrenzen.
Im aktuellen Schuljahr 2022/ 2023 sind, Stand 06.10.2022, insgesamt 270 Kinder im Ganztagesbetrieb
und/oder Betreuungsbausteinen angemeldet. Eine qualitativ hochwertige Betreuung ist im aktuellen Bestandsbau der Schule nicht mehr zu gewährleisten. In Summe stehen 403 m² (1,5 m² / pro Schüler)
Betreuungsfläche zur Verfügung. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten sind die beengten
Räumlichkeiten eine Belastung für die Nutzer. Seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 wurde daher die
Klassenstufe 4 aus den Betreuungsräumen der Greutschule in das gegenüberliegende
Schubartgymnasium ausgelagert. Das Platzangebot liegt dadurch bei 1,9 m² / pro Schüler für die
verbleibenden Schüler*Innen und ist folglich keine adäquate qualitative Verbesserung.
Als Innenstadtschule bietet die Greutschule neben einem schulischen Ganztag weitere
Betreuungsangebote, die von der Kommune getragen werden. Damit ist eine wöchentliche
Betreuungszeit von bis zu 50 h buchbar. Die knappen Platzverhältnisse machen schon heute eine
kindgerechte Betreuung nahezu unmöglich.
Mit Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung und einer allgemeinen Steigerung der
Inanspruchnahmequote wird sich die Raumsituation zukünftig verschärfen. Hinzu kommt, dass künftig
auch ein Anspruch auf Ferienbetreuung zu erfüllen ist. Die Ferienbetreuung soll auch für Schüler*Innen
anderer Schulen geöffnet sein.
Vor diesem Hintergrund soll das Bestandsgebäude durch einen Erweiterungsbau auf der südlich
angrenzenden Grünfläche ergänzt werden, um damit die Schule für die wachsenden Anforderungen
der kommenden Jahre zu rüsten.
Bauliches Ziel der Maßnahme:
Für den Ganztagesbereich soll ein zukunftsfähiges, ressourcenschonendes und ökonomisch sinnvoll
geplantes Gebäude entstehen, in welchem sich alle Nutzer und Nutzerinnen wohlfühlen. Kindgerechte
Betreuungsbereiche und ein attraktives, rechtskonformes und modernes Arbeitsumfeld für
Betreuungskräfte und Lehrer*Innen sollen einen Mehrwert bringen.
Eine wesentliche Herausforderung der Verfahrensaufgabe besteht darin, die beiden
Bildungseinrichtungen (Bestandsgebäude 1979 und Neubau) intelligent miteinander zu verbinden und
durch den Neubau auch das bestehende Schulgebäude aufzuwerten. Der neue Baukörper soll
unabhängig vom benachbarten Schulbetrieb funktionieren und gleichzeitig mit dem bestehenden
Baukörper von 1979 verbunden sein (Zugänglichkeit und barrierefreie Erschließung zum
Bestandsgebäude).
Aufgrund des Zeitdrucks ist ein Ansatz für eine schnelle und wirtschaftliche Bauweise zu überlegen.
Mit der Fertigstellung des Neubaus für den Ganztagesbereich sollen die beiden Bestandbaukörper
ausschließlich wieder dem Schulbetrieb dienen, da die Greutschule im Lehrer- und Verwaltungsbereich
Flächendefizite aufweist (fehlende Räume für Lehrkräfte, Elterngespräche, Sanitätszimmer, usw.). Mit
der Rückgewinnung von Flächen (ehemals Ganztagesbetreuung im UG) können derzeitige
Flächendefizite im Schulbetrieb aufgehoben werden.
Um den Schulbetrieb für die kommenden Jahre sicherzustellen, soll in einem späteren, separaten
Bauabschnitt das Bestandsgebäude von 1979 ertüchtigt werden. Dieser Bauabschnitt ist nicht
Bestandteil dieses VgV-Verfahrens.
Die vollständige Beschreibung kann den Beschaffungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bopfingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Maßnahme (Ende).
Die Leistungen der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme sowie die Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) müssen bis zur genannten Frist vollumfänglich abgeschlossen sein.
Die Planer sind angehalten Teilabschnitte wo möglich bereits früher fertigzustellen und die entsprechende Dokumentation abzuschließen, mit dem Ziel, diese Teilbereiche vor Abschluss der Gesamtmaßnahme abzurechnen und die entsprechenden Zuschüsse abzurufen.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721268730
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15