Beschaffung von Wasserstoff-/Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Westerholter Str. 550
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Center Betrieb
E-Mail:
Telefon: +49 2366/186-210
Fax: +49 2366/186-207
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vestische.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Wasserstoff-/Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen
Die Vestische Straßenbahnen GmbH beabsichtigt im Rahmen eines durchgeführten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Leistung Herstellung, Lieferung, Service und Wartung von fünf Wasserstoff-/Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen, die mit Wasserstoff betrieben werden sollen, zu vergeben.
Einsatz im Bedienungsgebiet der Vestischen Straßenbahnen GmbH
Es ist beabsichtigt im Rahmen eines durchgeführten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Leistung Herstellung, Lieferung, Service und Wartung von fünf Wasserstoff-/Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen, die mit Wasserstoff betrieben werden sollen, zu vergeben.
Sollten in der Wertung mehr als 5 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften festgestellt werden, wird
eine vergleichende bewerberübergreifende Wertung durchgeführt. Anhand der vorgelegten Referenzen wird
beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern
besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierzu wird eine
Bewertung der Vergabestelle gemäß der den Vergabeunterlagen als Anlage 3 beigefügten Bewertungsmatrix
für den Teilnahmewettbewerb vorgenommen.
Die Vergabe der Bewertungspunkte geschieht in Abhängigkeit der größtmöglichen Erfüllung vorstehender
Kriterien. Die Bewertung der Referenzen erfolgt mit 0,00 Punkten bis zu 5,00 Punkten gemäß der als Anlage 3
beigefügte Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bewerber erklärt mit Übermittlung des Teilnahmeantrags, dass keine zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem
Vergabeverfahren führen,
- der Bewerber erklärt mit der Übermittlung des Teilnahmeantrags, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie den weiteren Vorgaben des Landesvergabegesetzes für
Nordrhein-Westfalen nicht vorliegen,
- mit einem Teilnahmeantrag reicht der Bewerber einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
ein. Sofern das staatliche Recht des Herkunftslandes kein Berufs- oder Handelsregister vorsieht, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine entsprechend gesonderte Bestätigung einzureichen,
- mit dem Teilnahmeantrag reicht der Bewerber eine Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Aufträgen ein,
- mit dem Teilnahmeantrag reicht der Bewerber die Eigenerklärung "Russland-Sanktionen" ein.
- Vorlage einer Erklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre und jeweils über die Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre aus der Lieferung von Standard-Linienbussen mit elektrischen Antriebsstrang (ohne Brennstoffzelle) sowie aus der Lieferung von Brennstoffzellenhybrid-Bussen. Der durchschnittliche Netto-Umsatz der letzten drei Jahre hat mindestens 25 Millionen € zu betragen. Die Erklärung ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen. Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen.
- Bestätigung über ausreichende Kapazitäten für die Herstellung der Brennstoffzellenhybrid-Linienbusse bis zum März 2025.
- Bankauskunft: Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten.
- Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 50 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden, genügt die Erklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
- Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, zum Beispiel einer Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangte Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
- Unternehmensdarstellung (wesentliche Geschäftsfelder und Leistungsspektrum sowie Struktur und Organisationsform des Unternehmens; Darstellung des zur Verfügung stehenden Servicenetzes) (max. 2 Seiten)
- Darstellung der technischen Ausstattung zur Herstellung von Fahrzeugen, Liefermengen von Standard-Linienbussen für die Jahre 2020 bis 2022 jeweils differenziert nach Lieferungen in die EU und Deutschland sowie nach Standard-Linienbussen mit herkömmlichen Antriebsstrang (zum Beispiel Diesel oder Gas), Standardlinienbussen mit elektrischen Antriebsstrang (ohne Brennstoffzelle), Brennstoffzellenbusse.
- Nachweis der ISO 9000 ff. oder einer in Deutschland anerkannten Zertifizierung.
- Darstellung der Produktionskapazität (Benennung der vorgesehenen Werte und Standorte, Anzahl der verfügbaren Bauplätze, Anzahl Personal unterteilt nach kaufmännischem und technischem Personal bezogen auf die E-Linienbus-Herstellung sowie der Brennstoffzellenhybrid-Herstellung).
- Des Weiteren sind sonstige Projekte und Eigenentwicklungen (maximal drei) aus den Bereichen von Fahrzeugen mit elektrischen Antriebsstrang bzw. Nutzung von Brennstoffzellenhybrid anzugeben. Hierbei können Forschungsprojekte, Entwicklungen von Prototypen und Projekten von Fahrzeugen außerhalb des Busbereichs genannt werden.
- Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals einschließlich dessen beruflicher Qualifikation.
Leitfaden zum Vergabeverfahren — 1. Stufe: Teilnahmewettbewerb
Formale Prüfung: Geprüft wird in der ersten
Stufe, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz
ggf. erfolgter Nachforderungen von Unterlagen/Nachweisen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht
berücksichtigt.
Inhaltliche Wertung: In der zweiten Stufe wird bewertet, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den
vorliegenden Angaben und Nachweisen und Referenzen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede
stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Sicherheitseinbehalt gemäß Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene
Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1
Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren
mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
2. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind unter dem angegebenen Link downloadbar. Die Teilnahmeanträge
sind bis zu der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist über die Vergabeplattform www.subreport.de digital
einzureichen.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder
Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet
nicht statt.
5. Der Auftraggeber sieht aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der
Aufteilung des Auftrages in weitere Teillose ab.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten
Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
7. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Gesamtverfahren, d.h.
Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase, sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der
Vergabeplattform www.subreport.de zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor die erste Verhandlungsrunde ggf. zu bezuschlagen und als Letztrunde zu betrachten.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.