Augustinus-Grundschule - Ersatzneubau Turnhalle: Zimmererarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-O-108
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Dülmen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48249
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 259412-186
Fax: +49 259412-190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duelmen.de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Augustinus-Grundschule - Ersatzneubau Turnhalle: Zimmererarbeiten
Bauleistung
48249 Dülmen
Lieferung und Montage von 2 Dachtragwerken für Gymnastikhalle und Turnhalle in Zimmermannskonstruktion
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Referenzen gemäß Leistungsverzeichnis Seite 4
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Artikel 5 k Russland Bezug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bieterangabenverzeichnis (012) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Dülmen, Tiberstraße 17
Die Angebotsöffnung ist gemäß § 14 EU VOB/A nicht bieteröffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragsnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
Vertragsgrundlage sind ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (z. B. VOL/B oder VOB/B etc.).
Rechnungsadresse:
Das Angebotsschreiben und das Leistungsverzeichnis sind zwingend vorzulegen. Ebenso empfehlen wir bei Vorlage des Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei, vorsichtshalber zusätzlich ein Kurz-LV vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBWY1M4NFTEE
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,
die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.