Krankentransportleistungen (2023 ff.) für den Rettungsdienst der Stadt Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0275-37
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt 15 - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 251492-0
Fax: +49 251492-7700
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Krankentransportleistungen (2023 ff.) für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von sechs (6) öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Einbindungsvereinbarung je Los) zwecks Übertragung der Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports auf Dritte für einen Zeitraum von vier (4) Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. einer Verlängerungsoptions um zwölf (12) Monate (Optionszeitraum) gegen eine pauschale jährliche Vergütung.
Daneben wirkt der Beauftragte auf Anforderung auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine einsatzabhängige pauschale Vergütung mit.
Die Beauftragten führen die Aufgabe nach Weisung der Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch.
Die Vergabe erfolgt als soziale und andere besondere Dienstleistung im Sinne von § 130 Abs 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart eines offenen Verfahrens. Der Kreis der Bieter ist nicht auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen i.S.v. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB beschränkt.
Los 1
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 2: Mo. bis Fr.: 6:00 Uhr bis 11:00 Uhr; Samstag: 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr; Sonn-/Feiertage: 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr (39,5 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-11: Mo. bis Fr.: 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr (40 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-6: Mo. bis Fr.: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr (27,5 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Los 2
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 3: Mo. bis Fr.: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Samstag: 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr; Sonn-/Feiertage: 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr (39 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-7: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr (30 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-10: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (37,5 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Los 3
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 4: Mo. bis Fr.: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Samstag: 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr; Sonn-/Feiertage: 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr (47,5 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-14: Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr (60 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Los 4
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 5: Mo. bis Fr.: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Samstag: 8:30 Uhr bis 20:30 Uhr (37 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-8: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr (35 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-9: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr (37,5 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Los 5
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 13: Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr (55 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-12: Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr (47,5 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Los 6
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 1: täglich 24 Stunden (168 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ASB Rv. Münsterland e.V.
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Weg 62
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0251-2897501
Fax: +49 0251-2897119
Internet-Adresse: http://www.asb-muenster.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DRK Kreisverband Münster e.V.
Postanschrift: Cheruskerring 19
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0251/626602
Internet-Adresse: http://drk-muenster.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Malteser Hilfsdienst e.V. NRW
Postanschrift: Erna-Scheffler-Straße 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0221/69093921
Fax: +49 040/6945971-5353
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ASB Rv. Münsterland e.V.
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Weg 62
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0251-2897501
Fax: +49 0251-2897119
Internet-Adresse: http://www.asb-muenster.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Johanniter-Unfall-Hilfe-e.V., Lützowstraße 94, 10785 Berlin
Postanschrift: Geringhoffstraße 45/47
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48163
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 025197414-901
Fax: +49 025197414-909
Internet-Adresse: http://www.johanniter.de/muenster
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Johanniter-Unfall-Hilfe-e.V., Lützowstraße 94, 10785 Berlin
Postanschrift: Geringhoffstraße 45/47
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48163
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 025197414-901
Fax: +49 025197414-909
Internet-Adresse: http://www.johanniter.de/muenster
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY1HJQY6PR
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Von der Angabe der Gesamtauftragswerte wurde gem. §§ 62 Abs. 3 iVm 39 Abs. 6 VgV abgesehen, weil deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Postanschrift: Klemensstr. 10
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html