Ex-Post: Hosting und Wartungsleistungen SESAM-Mediathek Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2554
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmz-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Hosting und Wartungsleistungen SESAM-Mediathek
Auftragsgegenstand sind Hosting- und Wartungsleistungen betreffend die SESAM-Mediathek des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg. Für Einzelheiten siehe die losspezifischen Leistungsbeschreibungen jeweils für Hosting und Wartung.
Hosting der SESAM-Mediathek
Auftragsgegenstand sind die dauerhafte Betreuung der Serversysteme und der betriebenen Applikation des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (SEMA-Mediathek, Redaktionssystem), mit kontinuierlicher Analyse des Lastverhaltens und Datenflüssen. Teil der Leistung sind neben einem aktiven Security- und Bedrohungsmanagement auch ein laufendes Monitoring der gesamten Infrastruktur inkl. Applikationen (Content Monitoring).
Der Support muss in Deutschland in deutscher Sprache via Ticketsystem und Telefon gewährleistet sein durch mind. 3 bekannte Administratoren (Supportteam). Die Reaktionszeit ist auf 8 Stunden zu Geschäftszeiten festgelegt (Montag - Freitag 9:00 - 17:00 Uhr). Das Supportteam muss eigenständig mit allen weiteren Aktoren des LMZ (Entwickler, Softwarelieferanten und LMZ-Projektteam) agieren.
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr gemäß Ziff. II.2.7).
Wartung der SESAM-Mediathek
Auftragsgegenstand ist die Wartung von Test- und Produktivsystem der SESAM-Mediathek (SESAM ) als Landeslösung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg inkl. der erforderlichen Updates des Systems und der dafür verwendeten Standard-Software. Der Zugriff zur Erfüllung der Leistung soll dabei remote via SSH erfolgen. Die Wartung umfasst das IT-System "SESAM-Mediathek" wie im Folgenden beschrieben sowie die technischen Schnittstellen zur easyDB und den diversen Schnittstellen zu Lernmanagementsystemen wie Moodle und Itslearning. Im Rahmen der Wartungsleistung werden auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen das System und die Schnittstellen sowie deren Weiterentwicklung betreffend erbracht. Der Support muss eigenständig mit allen weiteren Aktoren des LMZ (Entwickler, Softwarelieferanten und LMZ-Projektteam) erfolgen.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr gemäß Ziff. II.2.7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hosting der SESAM-Mediathek
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung der SESAM-Mediathek
Ort: Kirchseeon
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ671W
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.