Erweiterung SAN_Switches Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00360_OV_IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 234/910-1446
Fax: +49 234/910-791446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de/Amtsleitung-Referat-Zentraler-Einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung SAN_Switches
Erweiterung der SAN Infrastruktur
Stadt Bochum, Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation Hans-Böckler-Str. 19 44777 Bochum
Erweiterung der SAN Infrastruktur für den Ausbau des VDI (hier FC Switches incl. Management SW) und Anbindung des Standortes Obere Stahlindustrie (OSI) an diese.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts einzureichen:
Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt; ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (1 und 2) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden. (Hinweis: Bei Aufträgen ab 30.000 Euro netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein.)
Es liegen keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Ich komme meiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nach.
Ich beschäftige keine Arbeitskräfte illegal.
Ich beachte die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Ich bin in einem Berufsregister eingetragen
(z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte).
gemäß Eigenerklärung
Gemäß Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Präsch unter Telefon 0234 910 1446 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kom-munikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr (VMP) bis zum 15.08.2022 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.
Bitte tragen Sie Ihren Gesamtpreis "Leistungsverzeichnis.xlsx" ein.
Bitte laden Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis bei Angebotsabgabe unbedingt im Excel-Format hoch und ändern nicht den Dateinamen.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY15PJF13F
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 234/910-1446
Fax: +49 234/910-791446
Internet-Adresse: https://www.bochum.de
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 234/910-1446
Fax: +49 234/910-791446
Internet-Adresse: https://www.bochum.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).