Lieferung eines Gerätewagen Logistik GW-L2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bösinger Straße 5
Ort: Bösingen
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78662
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 740492160
Fax: +49 74042490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagen Logistik GW-L2
Lieferung eines Gerätewagen Logistik GW-L2 mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung
Los 1 Fahrgestell und Feuerwehrtechischer Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung des Fahrgestells (Teil 1) und des feuerwehrtechischen Aufbaus (Teil2)
Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Fahrgestell und Feuerwehrtechischer Aufbau
Ort: Hohenlinden
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85664
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.