Investorensuche Gymnasium Rondorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0172-260-31
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift: Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22122124789
Fax: +49 22122123011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorensuche Gymnasium Rondorf
Planung, Errichtung, Betrieb und Vermietung an die Stadt Köln eines 5/7-Zügigen Gymnasiums inkl. Sportübungseinheiten durch einen Investor auf eigenen Grundstücksflächen
50679 Köln Nordrhein-Westfalen
Da die Stadt Köln im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen derzeit nicht über geeignete Flächen verfügt, sucht sie ein/e Bewerber*in mit entsprechender Fläche, welche/r für die Planung, Errichtung und Vermietung eines Schulgebäudes einschließlich Sporthalle(n) und Außenanlagen beauftragt werden soll. Das Objekt wird die Stadt Köln über einen langfristigen Mietvertrag anmieten. Die Fläche muss sich im Suchgebiet laut beigefügten Plan befinden (siehe "C5_Anlage_Suchgebiet").
Interessent*innen werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über eine oder mehrere Grundstücksfläche/n verfügen und bereit sind, auf diesen Flächen ein Gymnasium zu errichten.
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe "Anlage_A2.2.26_1 Pädagogische Raumkonzepte") und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe "Anlage_A2.2.26.2_Schulbauleitlinie Stadt Köln 2009") berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren. Energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Die Gebäude sollen über extensive Gründächer und eine Photovoltaikanlage verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Bewerber*in erbracht werden.
Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen mit fünf Sportübungseinheiten nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen im Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt.
Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für die Gebäude.
Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Das Gymnasium muss von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende beziehungsweise zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2028/2029 sicherzustellen.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe der Gebäude und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Schulbetrieb gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung eines Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
In der beigefügten Bedarfsplanung (Anlage A2.2.01_Bedarfsplanung) werden die Funktionsbereiche und Raumbezüge schematisch dargestellt. Der Flächenbedarf ist der beigefügten Raumliste für ein Gymnasium mit 5/7 Zügen in Sekundarstufe 1 und 2 mit 5 Sportübungseinheiten zu entnehmen (siehe A2.2.02_1:_Raumliste").
Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen und Flächen für die technische Gebäudeausrüstung (Funktions- und Verkehrsflächen). Im Fall der Realisierung von zusätzlichen Zügen wäre das Raumprogramm für Schulgebäude und Sporthalle(n) entsprechend umfassender und würde in der 2. Stufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) des Verfahrens noch näher spezifiziert werden. Mit der beigefügten Raumliste eines 5/7-zügigen Gymnasiums soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Die Raumliste ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich).
Die Gebäude sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten. Pro Schüler*in sollen mindestens 15 Quadratmeter Grundstücksfläche zur Verfügung stehen.
Für den Außenbereich des Objektes ist eine ausreichend große Schulhoffläche einzuplanen. Diese Schulhoffläche muss auf einer oder höchstends zwei Flächen realisiert werden, die sich auf dem Schulgrundstück befindet / befinden und uneingeschränkt einsehbar ist / sind. Dabei ist von einem Richtwert von 5 Quadratmetern pro Schüler*in auszugehen. Diese 5 Quadratmeter sind in dem genannten Bedarf von mindestens 15 Quadratmetern pro Schüler*in enthalten. Die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen.
Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.
Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
• Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung.
• Eintragung in der Handwerksrolle/bei der IHK.
• Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
o gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
o gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
o gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz.
• Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung.
• Es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
• Es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Mit dem Teilnahmeantrag sind von dem/der Bewerber*in folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine alle Leistungspflichten der/des Vermieter*in(s) umfassenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied) abgeschlossen wird. Diese Eigenerklärung wird mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
b) Aussagekräftige Darstellung eines Finanzierungskonzepts. Hier soll dargestellt werden, wie der/die Investor*in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme plant. Zudem ist eine Bonitätsbescheinigung vorzulegen. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
c) Angaben zum Grundstück (Bewerber-/Bietergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet), siehe näher unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Zu a):
Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Millionen Euro und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Die Gesamtleistung aller Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das 2-fache dieser Deckungssummen betragen.
Zu c):
c.1 Nachweis über das Eigentum eines Grundstücks im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen im Bereich der markierten Fläche im beigefügtem Plan (siehe "Anlage_C5_Suchgebiet"). Sollte der/die Bewerber*in nicht selbst Eigentümer*in des Grundstückes sein, muss er/sie Auskunft über die Eigentumsverhältnisse geben und eine aussagekräftige Darstellung vorlegen, wie er/sie bis zur Abgabe des finalen Angebots nachweist, dass ihm/ihr das Grundstück verbindlich zur Verfügung steht/en (beispielweise durch Erwerb oder Erbbaurecht). Ein entsprechender Grundbuchauszug ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c.2 Angaben zur Größe des Baugrundstückes
c.3 Aussagekräftige Darstellung der verkehrlichen Anbindung des Grundstückes an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln
c.4 Aussagekräftige Darstellung, wie das Bau- und Planungsrecht zur Realisierung des vorliegenden Projekts hergestellt werden soll. Gegebenenfalls Nachweis über bestehendes Baurecht, wenn vorhanden. (Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Schaffung des Baurechts eine Kontaktaufnahme zu den entsprechenden städtischen Ämtern zum Beispiel Bauaufsichtsamt, Stadtplanungsamt und Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege frühzeitig erfolgen soll.)
c.5 Angabe, ob das Grundstück für die Bebauung mit einer Schule mit Schulhofflächen für die vorgesehene Schulgröße geeignet ist/sind. Nachweis in Form einer Massenstudie, die auch den Richtwert von 5 Quadratmetern Schulhoffläche pro Schüler*in berücksichtigt.
c.6 Darstellung der Zugänglichkeit für Schüler*innen auf das Schulgelände und in das Schulgebäude hinsichtlich der möglichst verkehrssicheren Zugangsmöglichkeit.
c.7 Darstellung der Fahrwege der Ver- und Entsorgung des Gebäudes (insbesondere Anlieferung Mensa und Abfallbeseitigung).
c.8 Nachweis über Anfahrts- und Haltemöglichkeiten (insbesondere für Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen).
Bewerbergemeinschaften werden bei der Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit als Ganzes betrachtet.
a) Angaben zur personellen Ausstattung
b) Referenz(en) zu Planungsleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
c) Referenz(en) zu Bauleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
d) Referenz(en) zu langfristigen Vermietungsleistungen
Zu a):
a.1) Mindestens zwei Architekt*innen und/oder Ingenieur*innen mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge).
a.2) Nachweis des/der planenden Architekt*in und/ oder Ingenieur*in, die Berufsbezeichnung "Architekt*in" und/oder "Ingenieur*in" führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu dürfen.
Zu b):
Mindestens eine Referenz über erbrachte Planungsleistungen der/des Bewerber*in(s) für ein geplantes Bauprojektvolumen von mindestens 10.000.000,00 Euro netto.
b.1) Vorausgesetzt sind Planungsleistungen, die kumulativ die Kostengruppen 300 Bauwerk (Baukonstruktionen) sowie 400 Bauwerk (technische Anlagen) gemäß DIN 276:2018-12 abdecken.
b.2) Die Referenz muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277:2021-08 von mindestens 5.000 Quadratmetern aufweisen.
b.3) Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte und abgenommene) Referenzen gewertet.
Zu c):
Mindestens eine Referenz über erbrachte Bauleistungen der/des Bewerber*in(s) für Hochbauten:
c.1) Die Referenz muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2021 von mindestens 5.000 Quadratmetern aufweisen.
c.2) Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte und abgenommene) Referenzen gewertet.
Zu d):
Mindestens eine Referenz über erbrachte langfristige Vermietungen (mindestens 10 Jahre Laufzeit) von Hochbauten mit einer Mietfläche von mindestens 3.000 Quadratmetern.
d.1) Zulässig sind auch Referenzen über seit dem 01.04.2004 abgeschlossene Mietverhältnisse (mindestens 10 Jahre Laufzeit) in derartigen Objekten.
d.2) Es ist nicht erforderlich, dass die 10-jährige Laufzeit zum Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrages schon abgelaufen ist. Es ist jedoch erforderlich, dass die Vermieterleistung bereits seit zwei Jahren erbracht wird.
Zu b) bis d):
Für die Referenzen gilt Folgendes: Referenzen sind als Eigenerklärung einzureichen. Eine Bescheinigung der/des Auftraggeber(s)*in auf dem Formblatt durch Unterschrift oder als separates Referenzschreiben ist wünschenswert, aber keine Mindestanforderung. Eine Adresse und Telefonnummer der/des jeweiligen Auftraggeber(s)*in des Referenzprojekts ist zwingend anzugeben, alternativ eine Projekt-E-Mail-Adresse der/des Auftraggeber(s)*in des Referenzprojekts. Die Referenzformblätter sind bei Bedarf entsprechend zu kopieren.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es handelt sich bei dem hier durchgeführten Vergabeverfahren um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (vgl. § 3b EU Abs. 3 VOB/A). In einem ersten Schritt ist bis zu der unter Ziff. IV.2.2 genannten Frist ein Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform der Stadt Köln einzureichen. Nähere Informationen sind unter dem Link (vgl. Ziff. I.3) abrufbar.
2. Ein/e Bewerber*in kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
3. Jede/r nicht bezuschlagte Bieter*in, die/der ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der Vergabestelle erstelltes finales Angebot eingereicht hat, erhält für ihre/seine Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in Höhe von pauschal 100.000 Euro brutto einschließlich Umsatzsteuer. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html