Vergabe Objektplanung nach GWB und VgV „Sanierung Bürgerhaus Seelbach“ Referenznummer der Bekanntmachung: OG05-242
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 7
Ort: Seelbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77960
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7823-949440
Fax: +49 7823-949455
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://seelbach-online.de/de/buerger/index.php
Postanschrift: Jechtinger Straße 9
Ort: Freiburg i. Br.
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 761-55738945
Fax: +49 761-5573899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalkonzept-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Objektplanung nach GWB und VgV „Sanierung Bürgerhaus Seelbach“
Die Gemeinde Seelbach beabsichtigt das 1980/1981 errichtete Bürgerhaus im Klostergarten umfassend zu sanieren. In diesem Zuge soll die bestehende Vereinstheke ausgebaut und ertüchtigt werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, ein Büro / eine Bürogemeinschaft zu beauftragen, welche/s eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht. Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden die LPHs 1 bis 4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt die Beauftragung der Grundleistungen der LPHs 5 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Das Bürgerhaus liegt im förmlichen festgelegten Sanierungsgebiet „Seelbach Ortsmitte".
Adresse: Marktstraße 6, 77960 Seelbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gebäudehistorie:
Das Bürgerhaus Seelbach wurde zwischen 1981 und 1982 als „Haus des Gastes und des Bürgers“ im Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens errichtet und am 19. Mai 1982 unter Bürgermeister Walter Dilger feierlich eröffnet.
Das Bürgerhaus entstand auf Grundlage eines Wettbewerbs, in dem sich der Beitrag des Architekts Gerhard A. Lehmann durchsetzte. Lehmann entwarf das Gebäude in konstruktiver Holzbauweise, die dem Gebäude seinen eigenen unverwechselbaren Charakter mit hohem Wiedererkennungswert gibt. Das Gebäude ist Zeuge seiner Zeit, was besonders im Inneren aufgrund der verwendeten Materialien und Farbgebungen deutlich wird. Das Gebäude wird als urheberrechtlich geschütztes Bauwerk eingestuft.
Das Gebäude verfügt über eine Grundfläche von 1.801 m² und einen umbauten Raum von 9.636 m³, in dem neben dem großen Veranstaltungssaal mit Bühne und Emporen, die Gaststätte mit Kegelbahn, der Proberaum des Musikvereins Seelbach sowie mehrere Umkleide-, Büro-, Lager-, Technik- und Sanitärräume untergebracht sind. Die Bausumme betrug damals 5.565.000 DM ([Betrag gelöscht] Euro).
Das Bürgerhaus befindet sich zentral im Ortskern im alten Klostergarten. Östlich angrenzend befindet sich direkt das Rathaus, westlich angrenzend eine Minigolfanlage sowie, unterbrochen durch die Eisenbahnstraße, die Sporthalle Seelbach.
Mit dem Bau des Bürgerhauses wurde damals das Ziel einer konsequenten Trennung von Sportstätten und Kulturstätten verfolgt, da zeitgleich auch die separate Sporthalle errichtet wurde.
Nutzung:
Das Bürgerhaus im Klostergarten wird von vielen Vereinen, Organisationen und Privatleuten für Veranstaltungen genutzt. Insbesondere zu nennen sind die Seelbacher Fasnet, die Kulturtage Seelbach und Vereinsfeiern. Auch Privatleute können das Bürgerhaus mieten. Auf den umgebenden Freiflächen finden ferner die Freilichtspiele Seelbach sowie das historisch angelehnte Katharinenfest statt.
Anlass Verfahren / Sanierungsbedarf:
Aufgrund des Gebäudealters von nunmehr über 40 Jahren sind zwischenzeitlich Sanierungsarbeiten notwendig geworden, um den Baukörper an zeitgemäße bauliche Anforderungen anzupassen und altersbedingt eingetretene Abnutzungs- und Schadbilder zu beheben. Hierzu wurde bereits 2018 der Sanierungsbedarf am Gebäude erhoben und zwischenzeitlich fortgeschrieben.
Eine ausführliche Darstellung des Sanierungsbedarfs können Sie dem Verfahrensleitfaden entnehmen, der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Anforderungen der Nutzer:
Am 19.07.2023 fand eine Besprechung mit verschiedenen Nutzern des Bürgersaals statt, bei der diese die Möglichkeit hatten, ihre Nutzungsbedarfe anzumelden. Ein Protokoll zu diesem Besprechungstermin ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zwischen dem Bürgersaal im Osten und der Gastronomie im Westen befindet sich eine schmale Gastronomietheke, die insbesondere von Vereinen als Ausschank bei Feierlichkeiten verwendet wird. Die Theke ist vom Bürgersaal aus erreichbar und hat zur Gastronomie eine Verbindung zur dortigen Küche.
Die Theke ist zu klein dimensioniert. Der Ausschank ist aufgrund beengter Platzverhältnisse hinter der Theke sehr mühsam und auch für Gäste, die Getränke holen ist zu wenig Raum vorgesehen. Gäste kommen sowohl aus dem Bürgersaal durch die dortige Verbindung als auch von Süden von außen.
Von den Bietern wird erwartet, dass sie einen Lösungsvorschlag machen, um diese beengte Situation zu verbessern. Dies kann neben einer Neuordnung auch eine Erweiterung des Raums (=Vereinstheke) z.B. in Richtung Süden sein, wo heute der Außenbereich beginnt. Allerdings ist aufgrund des Urheberrechts sehr sensibel vorzugehen und der Charakter des Gebäudes muss gewahrt bleiben.
Die Lösungsvorschläge müssen auf Grundlage des bereitgestellten Planmaterials gemacht werden. Es liegen keine digitalen Plangrundlagen vor. In den Plänen sind Abmessungen und Höhen entnehmbar. Aus den eingereichten Lösungsvorschlägen sollen Kubatur, Gestaltung, architektonische Idee und Darstellung von Funktion und Ausschankablauf hervorgehen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird eine unbeschränkte Anzahl an Unternehmen zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Aus dieser unbeschränkten Anzahl an Unternehmen werden drei zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Auswahl dieser drei Unternehmen erfolgt anhand der Rangfolge auf Basis der Bewertung der einzureichenden Referenzprojekte.
Mindestanforderungen an Referenzprojekte:
- Anzahl 2
- Leistungsbild "Objektplanung"
Bewertung der Referenzprojekte:
- Planungsanforderungen (max. 10 Pkt.)
- Planungsqualität (max. 18 Pkt.)
- Art des Objekts (max. 10 Pkt.)
- erbrachter Leistungsumfang (max. 10 Pkt.)
- Projektvolumen (max. 10 Pkt.)
- Bauweise (max. 5 Pkt.)
- Art der Maßnahme (max. 12 Pkt.)
- Art des Auftraggebers (max. 5 Pkt.)
Pro Referenzprojekt können max. 80 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die zwei Referenzprojekte also max. 160 Punkte erreicht werden.
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung noch zu beantragender Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die LPHs 1 bis 4 beauftragt. Sofern die Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der LPHs 5 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
Architektonischer Hintergrund:
Aufgrund des besonderen Gebäudecharakters sind vorgesehene Änderungen im Zuge der Sanierung, die sich auf die Optik des Gebäudes auswirken, mit dem Architekturbüro abzustimmen, welches das Bürgerhaus geplant hat.
Zudem wurden in der Vergangenheit architektonische Untersuchungen durchgeführt, die sich bereits mit einer möglichen Sanierung des Gebäudes beschäftigten. Im Zuge des Vergabeverfahrens werden alle Planunterlagen zur Verfügung gestellt, die in diesem Kontext von der Gemeindeverwaltung herausgegeben wurden.
Leistungsbild und Vergütung:
Das zu erbringende Leistungsbild umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Bei der Planung der Sanierung des Bürgerhauses handelt es sich gemäß § 2 Abs. 6 HOAI um eine Modernisierung „zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes [des vorhandenen] Objekts“.
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
Die Vergütung des Auftragnehmers für die Grundleistungen erfolgt auf Basis der im Angebot verbindlich anzugebenden Parameter Honorarzone, Honorarsatz, Nebenkosten und Umbau-/Modernisierungszuschlag. Für die Vergütung der Leistungen werden die anrechenbaren Kosten der Kostenberechnungen nach DIN 276 (Teil der zu erbringenden Leistungsphase 3) herangezogen. Zusätzliche und besondere Leistungen werden nach Stundensätzen (Abrechnungseinheit 15 Minuten) vergütet.
Die Prüfung der Auskömmlichkeit des Honorars (vgl. § 60 VgV) wird anhand des auf Grundlage der der Honorarparameter der HOAI (Objektzuordnung zur Honorarzone gem. Objektlisten, Basissatz etc.) ermittelten Basissatzhonorars vorgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden folgende Angaben verlangt:
- Eintragung Berufsregister
- Mitgliedschaft Berufsständische Organisation
Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die im Folgenden aufgeführten Erklärungen und Unterlagen verlangt.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in
deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben – soweit nichts anderes bestimmt ist – die Nachweise für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- für Personenschäden i.H.v. mindestens 1,5 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Diese Bestätigung muss vom Versicherungsunternehmen selbst, nicht vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft, ausgestellt sein. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die gesamte Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Gesamtnettoumsatz:
Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben – soweit nichts anderes bestimmt ist – die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Anzahl der Mitarbeitenden:
Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2023). Diese muss mindestens drei betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen. Zusätzlich sind die Angaben zur Mitarbeitendenzahl zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeitendenzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die Mindestmitarbeiterzahl, die der Bewerbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung steht, muss mindestens drei betragen. Die Verfügbarkeit ist zu versichern.
Qualifikation der Mitarbeitenden:
Eigenerklärung zu Angaben zum verantwortlichen Projektbearbeiter und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architekt_in/Ingenieur_in (oder vergleichbar).
Für den verantwortlichen Projektbearbeiter und den stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter sind Nachweise zur Eintragung in die Architekten-/Ingenieurkammer oder vergleichbare Nachweise zur Berufsqualifikation (z.B. Diplom-Urkunde, Master-Urkunde etc.) vorzulegen.
Technische Ausstattung:
Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.).
Referenzprojekte:
Von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft sind zwei Referenzprojekte für das Leistungsbild der Objektplanung einzureichen.
Es finden eingereichte Referenzprojekte im Rahmen der Bewertung Berücksichtigung, sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme / Bezugsfertigkeit) im Zeitraum zwischen dem 01.08.2013 und dem Datum der Teilnahmefrist zu diesem Verfahren (25.09.2023) erfolgt ist. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist mit der Genauigkeit „Monat/Jahr“ anzugeben.
Die eingereichten Referenzprojekte für die Objektplanung werden jeweils nach den folgenden Kriterien bewertet:
Planungsanforderung
- Honorarzone IV 10 Pkt.
- Honorarzone III 5 Pkt.
Planungsqualität I
- Preis Wettbewerb (nach RPW) 8 Pkt.
Planungsqualität II
- Sonstige Preise / Auszeichnungen (nach Liste Netzwerkverzeichnis der Bundesstiftung Baukultur) 10 Pkt.
Objekt nach Objektliste, Anlage 10.2 HOAI
- „Bürger-, Gemeindezentren“, „Stadt- und Festhallen“ oder „Jugendzentren“ 10 Pkt.
- „Mehrzweckhallen (für religiöse oder kulturelle Zwecke)“, „Pavillons für kulturelle Zwecke“ oder „Veranstaltungsräume“ 7,5 Pkt.
- „Theater-, Konzertgebäude“, „Mediatheken“, Freizeiteinrichtungen“ oder „Hörsaal-, Kongresszentren“ 5 Pkt.
Erbrachter Leistungsumfang der Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI (gemessen an den Prozentsätzen der Honorare des § 34 HOAI; maximal 96 %)
- mind. 90 % der Grundleistungen von LPHs 2 bis 8 10 Pkt.
- mind. 70 % der Grundleistungen von LPHs 2 bis 8 7,5 Pkt.
- mind. 50 % der Grundleistungen von LPHs 2 bis 8 5 Pkt.
- < 50 % der Grundleistungen von LPHs 2 bis 8 0 Pkt.
Projektvolumen (KG 300 und 400, DIN 276)
- ≥ 2 Mio. EUR netto 10 Pkt.
- ≥ 1,5 Mio. EUR netto 7,5 Pkt.
- ≥ 1 Mio. EUR netto 5 Pkt.
- ≥ 0,5 Mio. EUR netto 2,5 Pkt.
- < 0,5 Mio. EUR netto 0 Pkt.
Bauweise
- Objekt in Holzbauweise 5 Pkt.
Art der Maßnahme
- Modernisierung / Sanierung 12 Pkt.
Auftraggeber
- öffentlicher / kirchlicher Auftraggeber 5 Pkt.
Pro Referenzprojekt können max. 80 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die zwei Referenzprojekte also max. 160 Punkte erreicht werden.
Die eingereichten Unterlagen zu den Referenzprojekten müssen Auskünfte und Angaben zur Bewertung der oben aufgeführten Kriterien enthalten. Ergänzende Pläne, Bilder und/oder grafische Darstellungen zu den Referenzprojekten sind erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Referenzauskünfte einzuholen.
Für Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden (z.B. bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften) ist dazulegen, dass und inwiefern die erbrachten Leistungen mit dem Leistungsbild gemäß HOAI vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor,
- wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- wenn weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können,
- wenn keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- wenn weniger als drei Angebote eingegangen sind,
- wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen sind,
- bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht,
- bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse,
- bei Wegfall zugeteilter oder Nichtbewilligung beantragter Fördermittel vor Ende des Vergabeverfahrens und
- bei anderen schwerwiegenden Gründen, insbesondere Wegfall der Förderfähigkeit.
Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären:
- Benennung eines/einer bevollmächtigten und alleinvertretungsberechtigten Vertreters/Vertreterin der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten)
- Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
- Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall
- Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren)
- Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung
Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter.
Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird.
Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen.
Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und / oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist.
Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären.
Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird.
Eignungsleihe:
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vorlegen:
- Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten des die Eignung vermittelnden Unternehmens
- Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des die Eignung vermittelnden Unternehmens)
- Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund gem. Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils aktualisierten Fassung (zuletzt geändert durch VO (EU) 2022/2367 des Rates vom 3. Dezember 2022) zutrifft (Eigenerklärungen des die Eignung vermittelnden Unternehmens)
- Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung)
- Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit
Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV.
Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Ein die Eignung vermittelndes Unternehmen kann nur dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Unternehmens keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt.
Das die Eignung vermittelnde Unternehmen hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung stützt, ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Insolvenz des die Eignung vermittelnden Unternehmens) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bewerbers wird erneut geprüft.
Der Bewerber bzw. Bieter hat Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich beruft, innerhalb einer vom Auftraggeber genannten Frist auszutauschen, wenn das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber bzw. Bieter sich beruft, die Eignungsanforderungen nicht erfüllt.
Nachunternehmen:
Im Falle des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot vorlegen:
- Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten des Nachunternehmers
- Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des Nachunternehmers) – dies erst bei Abgabe des Angebots
- Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund gem. Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils aktualisierten Fassung (zuletzt geändert durch VO (EU) 2022/2367 des Rates vom 25. Februar 2023) zutrifft (Eigenerklärungen des Nachunternehmers) – dies erst bei Abgabe des Angebots
- Art und Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes sowie Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung) – dies erst bei Abgabe des Angebots
- Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit – dies erst bei Abgabe des Angebots
Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bewerber/Bieter tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt.
Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, sonst mit dem Angebot, vorzulegen.
Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat zur Prüfung ggf. vorliegender Ausschlussgründe folgende Erklärung abzugeben:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils aktualisierten Fassung (zuletzt geändert durch VO (EU) 2023/427 des Rates vom 25. Februar 2023) gem. Musterformular (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-15112022-muster-eigenerklarung.html). Die jeweils aktuelle konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates ist abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20230226
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Liegen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 134 GWB vor, sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gemäß § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses.
Soweit der Bewerber infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB vorgenommen hat, sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der dargelegten Selbstreinigung beurteilen kann.
Postanschrift: Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Satz 1: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2: Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Satz 1: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter
Documents/15_vk_merkblatt.pdf
wird hingewiesen.