Rahmenvereinbarung Mobilfunkleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BM2023011Mobilfunk
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kruppstraße 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 20117662000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift: Kruppstraße 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift: Hammerbrookstraße 38
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift: Kruppstraße 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift: Kruppstraße 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift: Putzbrunnerstraße 93
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Mobilfunkleistungen
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Kunden der Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30.000 Mitarbeiter und rund 25 Millionen Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von BITMARCK, mehr als 80 Prozent der deutschen gesetzlichen Krankenkassen sind Kunden der Unternehmensgruppe. Mit rund 1.750 Mitarbeitern erzielt BITMARCK einen Jahresumsatz von 369 Millionen Euro.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung benötigt die BITMARCK Unternehmensgruppe Leistungen im
Bereich Mobilfunk.
BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg, BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunnerstraße 93 81739 München, BITMARCK Service GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Software GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Holding GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Vertriebs- und Projekt GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen
Zu diesem Zweck wird eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Mobilfunkleistungen, und den dazugehörigen Dienstleistungen und Services ausgeschrieben.
Angaben zu Schätz- und Höchstmengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Vodafone GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Braun-Platz 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.vodafone.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unten angegebene Auftragswert von (Netto) 0,01 EUR ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV, da die Veröffentlichung des Angebotsbetrages des obsiegenden Bieters den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens schaden würde.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GY15GKHJ6M
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.