Rahmenvereinbarung über die Lieferung von batterieelektrischen Dienstfahrzeugen (Leasing BEV) für die Polizei BW Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-40-4

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7112302-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYH66/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYH66
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von batterieelektrischen Dienstfahrzeugen (Leasing BEV) für die Polizei BW

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-40-4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34100000 Kraftfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 15 Vergabeverordnung (VgV) batterieelektrische Fahrzeuge der Kompaktklasse mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mittels Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zu beschaffen.

Der Rahmenvertrag beinhaltet neben der Lieferung der Fahrzeuge auch Dienstleistungen in Form von Instandhaltungsleistungen und eigens auf das Fahrzeug abgestimmte Schulung(en).

Die Fahrzeuge werden über einen Zeitraum von 36 Monaten geleast.

Laufzeit der Rahmenvereinbarung:

Diese Rahmenvereinbarung endet am 31.12.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage 02) eine eingeräumte Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34100000 Kraftfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Regionaler Technikstandort Stuttgart - Außenstelle Pfaffenwaldring 1 70569 Stuttgart Weitere Erfüllungsorte sind die Regionalen Technikstandorte (RTS):, Regionaler Technikstandort Karlsruhe Alte Weingartener Straße 49 76227 Karlsruhe, Regionaler Technikstandort Umkirch Im Brunnenfeld 13 79224 Umkirch, Regionaler Technikstandort Hechingen Bisinger Straße 35 72379 Hechingen, Regionaler Technikstandort Göppingen Heininger Straße 100 73037 Göppingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung batterieelektrische Fahrzeuge der Kompaktklasse mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mittels Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zu beschaffen. Gleichzeitig werden Dienstleistungen in Form von Instandhaltungsarbeiten und Schulungen vereinbart.

Abnahmemengen:

Die voraussichtliche Abrufmenge beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 150 Fahrzeuge. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.h. geschätzte, Menge. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass die Abrufe die Mindestmenge nicht unterschreiten und Höchstmengen nicht überschreiten:

- mindestens 100, maximal 350 Fahrzeuge

Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart:

- geschätzte Abnahme 35 Fahrzeuge

- mindestens 30, maximal 300 Fahrzeuge

Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind.

Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.

Instandhaltungsleistungen/Fortbildung:

Instandhaltungsleistungen -namentlich Wartungsarbeiten, Inspektionen und Reparaturen (ausgenommen die polizeispezifische Fahrzeugausstattung)- erfolgen nach Vertragsabschluss alternativ durch Vertragswerkstätten des Auftragnehmers oder durch vom Hersteller autorisierte Servicebetriebe oder durch Kfz-Werkstätten der Polizei.

Die Instandhaltungsleistungen werden in Einzelaufträgen dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt. Dabei gelten folgende Bedingungen:

- First-Priority-Behandlung

- Einzelabrechnung pro Auftrag, keine monatlichen Ratenzahlungen

Überdies hat der Auftragnehmer nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den Kraftfahrzeug-Werkstätten eingesetzten, Personals der Polizei des Landes anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktions-, Leistungsfähigkeit / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Kosten / Gewichtung: 90
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann, über den Zeitraum der Grundlaufzeit bis 31.12.2024 hinaus, vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn, der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate), bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.

- Kopie der Gewerbeanmeldung oder -bestätigung, sofern kein Handelsregistereintrag vorhanden ist; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-4 GWB; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.

- Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über den Jahresumsatzes (in EUR) der letzten drei Jahre (2022, 2021, 2020) für den Bereich Kfz-Leasing.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis von vergleichbaren Referenzen der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind. Zulässig ist auch die Angabe einer Referenz für Verbrennerfahrzeuge. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Im Falle eines Aluminiumdachs ist ein Nachweis (Prüfbericht) zur Haltbarkeit von LED Kennleuchten mit Magnetfuß entsprechend der DIN-Vorschrift 14620 Punkt 6.4 (Mechanische Schockfestigkeit von Kennleuchte/Kennsignaleinheit mit Magnetbefestigung) bis spätestens bei dem Termin zur Abnahme des Musterfahrzeugs vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen).

- Es wird versichert, dass im Auftragsfall ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten im Auftrag der Polizei betraut werden und das eingesetzte oder beauftragte Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen wird. Gleiches gilt für etwaige Unterauftragnehmer. Es ist das jeweils gültige Antragsformular für die Überprüfung zu verwenden.

- Der Auftragnehmer wird sicherstellen, dass die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/08/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich durch die jeweilige in Anlage 13 der Vergabeunterlagen genannte Dienststelle als Empfängerin der Leistung.

Zu Laufzeitbeginn wird eine Erstberechnung für das jeweilige Fahrzeug (eine Rechnung über die gesamte vereinbarte Laufzeit) erstellt.

Für eine elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg zu verwenden, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen.

Rechnungsdokumente müssen im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die jeweilige Leitweg-ID der betreffenden Dienststelle aufweisen.

Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYH66

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus dem GWB

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB Form, Inhalt

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/07/2023

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Durmersheim
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Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
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Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engelsbrand
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
Ertingen
Eschbach
Eschbronn
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenau
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forst
Freiamt
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Freiburg im Breisgau
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Grenzach-Wyhlen
Griesingen
Großrinderfeld
Gruibingen
Grünkraut
Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hambrücken
Hardheim
Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heilingenbronn
Heimsheim
Heitersheim
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Hermaringen
Herrenberg
Hessigheim
Heubach
Heuchlingen
Heuweiler
Hildrizhausen
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
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Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
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Horgenzell
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Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
Iggingen
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Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
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Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
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Kernen im Remstal
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Kornwestheim
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Neuhausen ob Eck
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Neunkirchen
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Nordrach
Notzingen
Nufringen
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Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
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Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
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Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil