Rahmenvereinbarung über die Lieferung von batterieelektrischen Dienstfahrzeugen (Leasing BEV) für die Polizei BW Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-40-4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7112302-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von batterieelektrischen Dienstfahrzeugen (Leasing BEV) für die Polizei BW
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 15 Vergabeverordnung (VgV) batterieelektrische Fahrzeuge der Kompaktklasse mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mittels Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zu beschaffen.
Der Rahmenvertrag beinhaltet neben der Lieferung der Fahrzeuge auch Dienstleistungen in Form von Instandhaltungsleistungen und eigens auf das Fahrzeug abgestimmte Schulung(en).
Die Fahrzeuge werden über einen Zeitraum von 36 Monaten geleast.
Laufzeit der Rahmenvereinbarung:
Diese Rahmenvereinbarung endet am 31.12.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage 02) eine eingeräumte Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird.
Regionaler Technikstandort Stuttgart - Außenstelle Pfaffenwaldring 1 70569 Stuttgart Weitere Erfüllungsorte sind die Regionalen Technikstandorte (RTS):, Regionaler Technikstandort Karlsruhe Alte Weingartener Straße 49 76227 Karlsruhe, Regionaler Technikstandort Umkirch Im Brunnenfeld 13 79224 Umkirch, Regionaler Technikstandort Hechingen Bisinger Straße 35 72379 Hechingen, Regionaler Technikstandort Göppingen Heininger Straße 100 73037 Göppingen
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung batterieelektrische Fahrzeuge der Kompaktklasse mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mittels Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zu beschaffen. Gleichzeitig werden Dienstleistungen in Form von Instandhaltungsarbeiten und Schulungen vereinbart.
Abnahmemengen:
Die voraussichtliche Abrufmenge beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 150 Fahrzeuge. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.h. geschätzte, Menge. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass die Abrufe die Mindestmenge nicht unterschreiten und Höchstmengen nicht überschreiten:
- mindestens 100, maximal 350 Fahrzeuge
Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart:
- geschätzte Abnahme 35 Fahrzeuge
- mindestens 30, maximal 300 Fahrzeuge
Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind.
Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Instandhaltungsleistungen/Fortbildung:
Instandhaltungsleistungen -namentlich Wartungsarbeiten, Inspektionen und Reparaturen (ausgenommen die polizeispezifische Fahrzeugausstattung)- erfolgen nach Vertragsabschluss alternativ durch Vertragswerkstätten des Auftragnehmers oder durch vom Hersteller autorisierte Servicebetriebe oder durch Kfz-Werkstätten der Polizei.
Die Instandhaltungsleistungen werden in Einzelaufträgen dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt. Dabei gelten folgende Bedingungen:
- First-Priority-Behandlung
- Einzelabrechnung pro Auftrag, keine monatlichen Ratenzahlungen
Überdies hat der Auftragnehmer nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den Kraftfahrzeug-Werkstätten eingesetzten, Personals der Polizei des Landes anzubieten.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann, über den Zeitraum der Grundlaufzeit bis 31.12.2024 hinaus, vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn, der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate), bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
- Kopie der Gewerbeanmeldung oder -bestätigung, sofern kein Handelsregistereintrag vorhanden ist; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-4 GWB; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
- Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
- Eigenerklärung über den Jahresumsatzes (in EUR) der letzten drei Jahre (2022, 2021, 2020) für den Bereich Kfz-Leasing.
Nachweis von vergleichbaren Referenzen der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind. Zulässig ist auch die Angabe einer Referenz für Verbrennerfahrzeuge. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
Im Falle eines Aluminiumdachs ist ein Nachweis (Prüfbericht) zur Haltbarkeit von LED Kennleuchten mit Magnetfuß entsprechend der DIN-Vorschrift 14620 Punkt 6.4 (Mechanische Schockfestigkeit von Kennleuchte/Kennsignaleinheit mit Magnetbefestigung) bis spätestens bei dem Termin zur Abnahme des Musterfahrzeugs vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen).
- Es wird versichert, dass im Auftragsfall ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten im Auftrag der Polizei betraut werden und das eingesetzte oder beauftragte Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen wird. Gleiches gilt für etwaige Unterauftragnehmer. Es ist das jeweils gültige Antragsformular für die Überprüfung zu verwenden.
- Der Auftragnehmer wird sicherstellen, dass die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich durch die jeweilige in Anlage 13 der Vergabeunterlagen genannte Dienststelle als Empfängerin der Leistung.
Zu Laufzeitbeginn wird eine Erstberechnung für das jeweilige Fahrzeug (eine Rechnung über die gesamte vereinbarte Laufzeit) erstellt.
Für eine elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg zu verwenden, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen.
Rechnungsdokumente müssen im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die jeweilige Leitweg-ID der betreffenden Dienststelle aufweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYH66
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html