Personaldienstleistungen LWL-Klinik Dortmund Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-035-39-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-4336
Fax: +49 251-591-5422
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Personaldienstleistungen LWL-Klinik Dortmund
Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes
Medizinisch u. therapeutische Berufe
LWL-Klinik Dortmund
Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit jeweils nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt.
Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt.
Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung je Los im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit dem Wertungskriterium 100% Preis unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil / Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis des Zuschlagskriteriums (100 % Preis) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen.
Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen.
Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung:
Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages.
I. Geschätzte Auftragsmenge
- Gesamtauftragsmenge Los 1 - Medizinisch u. therapeutische Berufe: ca. 600.000 €
Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV).
II. Höchstmenge
- Höchstmenge Los 1 - Medizinisch u. therapeutische Berufe: 720.000 €
Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% überschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden. Nach Ablauf der 2 Jahre besteht vertraglich die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis einmalig im Einvernehmen der Vertragsparteien um weitere 2 Jahre (24 Monate) zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Pflegeberufe
LWL-Klinik Dortmund
Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit jeweils nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt.
Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt.
Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung je Los im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit dem Wertungskriterium 100% Preis unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil / Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis des Zuschlagskriteriums (100 % Preis) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen.
Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen.
Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung:
Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages.
I. Geschätzte Auftragsmenge
- Gesamtauftragsmenge Los 2 - Pflegeberufe: ca. 6.800.000 €
Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV).
II. Höchstmenge
- Höchstmenge Los 2 - Pflegeberufe: 8.160.000 €
Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% überschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden. Nach Ablauf der 2 Jahre besteht vertraglich die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis einmalig im Einvernehmen der Vertragsparteien um weitere 2 Jahre (24 Monate) zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kaufmännische Berufe
LWL-Klinik Dortmund
Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit jeweils nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt.
Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt.
Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung je Los im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit dem Wertungskriterium 100% Preis unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil / Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis des Zuschlagskriteriums (100 % Preis) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen.
Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen.
Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung:
Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages.
I. Geschätzte Auftragsmenge
- Gesamtauftragsmenge Los 3 - Kaufmännische Berufe: ca. 500.000 €
Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV).
II. Höchstmenge
- Höchstmenge Los 3 - Kaufmännische Berufe: 600.000 €
Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% überschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden. Nach Ablauf der 2 Jahre besteht vertraglich die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis einmalig im Einvernehmen der Vertragsparteien um weitere 2 Jahre (24 Monate) zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gewerblich-technische Berufe
LWL-Klinik Dortmund
Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit jeweils nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt.
Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt.
Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung je Los im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit dem Wertungskriterium 100% Preis unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil / Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis des Zuschlagskriteriums (100 % Preis) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen.
Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen.
Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung:
Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages.
I. Geschätzte Auftragsmenge
- Gesamtauftragsmenge Los 4 - Gewerblich-technische Berufe: ca. 500.000 €
Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV).
II. Höchstmenge
- Höchstmenge Los 4 - Gewerblich-technische Berufe: 600.000 €
Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% überschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden. Nach Ablauf der 2 Jahre besteht vertraglich die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis einmalig im Einvernehmen der Vertragsparteien um weitere 2 Jahre (24 Monate) zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens, Rechtsform), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren anzugeben.
Zudem ist vom Bieter zu erklären, dass das Unternehmen über eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG durch die Bundesagentur für Arbeit verfügt.
Den Vergabeunterlagen sind folgende Eigenerklärungen zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seine Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
• er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
• er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
• er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
• er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
• keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Die Bieter/Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Des Weiteren ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben in Form von Eigenerklärungen in der Anlage B (Vordruck Bietereignung) über den Gesamtumsatz in Euro brutto in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind min. 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen je Los sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.
Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner über Personaldienstleistungen tätig sind /waren, können Sie den LWL als Referenz benennen.
Folgende Informationen sind anzugeben:
- Auftraggeber
- Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Auftrags: Zeitraum der Arbeitnehmerüberlassung (Gesamtzeit), Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer, Art und Umfang der Leistungen
- Dauer /Länge der Zusammenarbeit
Es sind min. 2 Referenzen (wie beschrieben) zu benennen.
Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn bei der jeweiligen Referenz eine Personalüberlassung in der Berufsgruppe "medizinische und therapeutische Berufe" erfolgt ist.
Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um eine Gesundheitseinrichtung handelt (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und Heimeinrichtungen etc.).
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind Besondere Vertragsbedingungen gem. dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW und eine Vereinbarung über die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zum Vergabeverfahren
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 17.08.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den
Zuschlag erhalten sollen.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet
dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und
sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.