Planungsleistungen A. Aufstellung B-Plan 22-08 "Peterkamp/Balbrede" und B. FNP-Änderung Nr. 30 - "Gewerbliche Bauflächen Peterkamp/Balbrede" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0257
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosental 21
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen A. Aufstellung B-Plan 22-08 "Peterkamp/Balbrede" und B. FNP-Änderung Nr. 30 - "Gewerbliche Bauflächen Peterkamp/Balbrede"
Planungsleistungen Bauleitplanung: Aufstellung B-Plan 22-08 "Peterkamp/Balbrede" und FNP-Änderung Nr. 30 - "Gewerbliche Bauflächen Peterkamp" und
Besondere Leistung Umweltprüfungen mit Umweltberichten: Aufstellung B-Plan 22-08 "Peterkamp/Balbrede" und FNP-Änderung Nr. 30 - "Gewerbliche Bauflächen Peterkamp/Balbrede"
Die Stadt Detmold schreibt folgende Leistungen in 2 Losen aus:
Los 1
Gegenstand der geforderten Leistungen A ist die Aufstellung eines nachhaltigen Gewerbebebauungsplans. Die neuen Gewerbeflächen sollen ausschließlich für die Ansiedelung von produzierenden und verarbeiteten Gewerbe entwickelt werden und ein zentrales Parkraummanagement erlauben.
Die Plangebietsfläche ist im Eigentum der Stadt Detmold und hat eine Größe von ca. 26,58 ha.
Der Gegenstand der geforderten Leistungen B ist die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführende Änderung des Flächennutzungsplanes.
Im Parallelverfahren ist die FNP-Änderung Nr. 30 "Gewerbliche Bauflächen Peterkamp" zwischen Lagesche Straße und Oetternbach sowie zwischen dem Wirtschaftsweg Heide und Balbrede notwendig, um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nachzukommen. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 19,9 ha (Plangebietsabgrenzung siehe Anlage 1.2).
Los 2
Gegenstand der geforderten Leistungen A ist für die Aufstellung eines nachhaltigen Gewerbebebauungsplans die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die in der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht nach Anlage 9 HOAI 2021 darzulegen. Der Umweltbericht ist individuell auf das Plangebiet und auf das einzelne Vorhaben auszurichten.
Im Parallelverfahren ist die FNP-Änderung Nr. 30 "Gewerbliche Bauflächen Peterskamp/Balbrede" zwischen Lagesche Straße und Oetternbach sowie zwischen dem Wirtschaftsweg Heide und Balbrede notwendig, um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nachzukommen. Gegenstand der geforderten Leistungen B ist für die Änderung des FNP Nr. 30 die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die in der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht nach Anlage 9 HOAI 2021 darzulegen. Der Umweltbericht ist individuell auf das Änderungsgebiet auszurichten.
Planungsleistungen Bauleitplanung
Stadt Detmold
siehe Los 1 und Los 2
Besondere Leistung Umweltprüfungen mit Umweltberichten
Stadt Detmold
siehe Los 1 und Los 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Loh Stadtplaner PartGmbB
Postanschrift: Berliner Straße 38
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Höke Landschaftsarchitektur
Postanschrift: Engelbert-Kaempfer-Straße 8
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33605
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.hoeke-landschaftsarchitektur.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CY1M621U42
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.