Erweiterung Hans-Küng-Gemeinschaftsschule, Tübingen - VgV Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (ELT), LPH 1-8, optional 9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brunnenstr. 3
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Universitätsstadt Tübingen, Frau Bubeck und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Frau Heinrichs
E-Mail:
Telefon: +49 711/7696393-7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Hans-Küng-Gemeinschaftsschule, Tübingen - VgV Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (ELT), LPH 1-8, optional 9
Die Universitätsstadt Tübingen beabsichtigt, für die Hans-Küng-Gemeinschaftsschule einen Erweiterungsbau für Räume der Oberstufe sowie eine Mensa zu realisieren.
Hierzu wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, der aktuell noch bearbeitet wird.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5 und optional 6 (Elektro), LPH 1-8, optional 9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Fachplanung TGA (HLS) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
Tübingen
Die Universitätsstadt Tübingen beabsichtigt, für die Hans-Küng-Gemeinschaftsschule einen Erweiterungsbau für Räume der Oberstufe sowie eine Mensa zu realisieren. Die Mensa soll für die bestehende 3-zügige Gemeinschaftsschule und die Grundschule Innenstadt (Silcherschule) zur Verfügung stehen und multifunktional für das Quartier nutzbar sein. Hierfür soll an der Westbahnhofstraße westlich der Hermann-Hepper-Halle ein Neubau geplant werden. Das bestehende Kleinspielfeld soll auf dem Wettbewerbsgrundstück in angemessener Größe neu vorgesehen werden.
Die Hans-Küng-Gemeinschaftsschule ist eine von drei Gemeinschaftsschulen in städtischer Trägerschaft, die als inklusive Ganztagsschulen konzipiert ist.
Der Bestand setzt sich aus drei im Erdgeschoss miteinander verbundenen Gebäudeteilen sowie der angrenzenden Hermann-Hepper-Halle zusammen.
Bei der Neukonzeption der Erweiterung sollen die Anbindung an den Gebäudebestand sowie die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen entsprechend berücksichtigt werden.
Eine wichtige Rolle nimmt auch die Ausformulierung der Eingangssituation und die angemessene Adressbildung an der Westbahnhofstraße ein.
Das Projekt wird im Rahmen des Zukunftsplans Weststadt entwickelt, der eine Neuentwicklung der Weststadt vorsieht und Ziele für das Gebiet unter Berücksichtigung des gesamtstädtischen Zusammenhangs definiert.
Die Mensa im neu zu planenden Erweiterungsgebäude soll von der Silcherschule mitbenutzt werden. Diese wird als Teil der Grundschule Innenstadt seit 2010/11 als Ganztagsschule mit Offenem Konzept geführt und von derzeit etwa 180 Kindern in den Klassenstufen 1 bis 4 besucht, außerdem gibt es eine internationale Vorbereitungsklasse. Auf Grund der sehr beengten Innenstadtlage kann an der Silcherschule selbst keine eigenständige Mensa eingerichtet werden.
Für den Neubau wurde auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie dem Gemeinderat der Stadt Tübingen im Januar 2022 Kosten in Höhe von 5.170.000 € brutto (KG 300-400) genannt.
Diese Kosten entstammen einer groben Kostenschätzung auf Basis von Kosten vergleichbarer Projekte (Stand III/2021) und angenommenen Kennwerten von 1.875m2 BGF und 8.625 m3 BRI.
Bei Vertragsabschluss mit den Architekten wird ein gemeinsames Kostenziel festgelegt.
Flächen geplanter Neubau: ca. 1285m² NUF, davon Mensa GMS + OS ca. 218m² zzgl. Küche 70m², Mensa Grundschule ca. 112m².
Geplanter zeitlicher Ablauf:
Einreichung Bauantrag im 2. Quartal 2023, Fertigstellung 09/2025 bindend.
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Zusatz Fachplanung TGA:
Licht:
Durch einen angemessenen Öffnungsanteil der Fassaden ist neben einer guten Sichtverbindung nach außen eine hohe Tageslichtverfügbarkeit zu gewährleisten. Ein zu großer Öffnungsanteil kann in den Sommermonaten jedoch auch zu einer Überhitzung der Räume führen. Daher ist in Abhängigkeit zum Fensterflächenanteil und dessen Orientierung auf einen funktionstüchtigen Sonnenschutz zu achten.
Raumklima:
Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren.
Akustik:
Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen in der Schule einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen – besonders auch in der Mensa – eine besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich wird die Erfüllung der erhöhten Mindestwerte z.B. bei Nachhallzeiten gefordert.
Lebenszykluskosten:
Durch bauliche und technische Maßnahmen ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nutzungskosten anzustreben. Im Entwurfskonzept sind die Herstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten zu berücksichtigen durch:
- die Angemessenheit der baulichen Maßnahmen (v.a. Flächeneffizienz, Gebäudeform, Tragwerk, Fassade etc.)
- geringe Energiekosten über einen reduzierten Energiebedarf und eine optimierte Energiebedarfsdeckung
- eine Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Fassade
- die Vermeidung wartungsintensiver Gebäudetechnik.
Energiebedarf / Energieleitlinie:
Die in der Energieleitlinie formulierten Ziele und Planungsvorgaben sind bindend und bei der Planung zu berücksichtigen.
Energiebedarfsdeckung:
Der Neubau soll an die bestehende Versorgung (Heizung, Strom, Wasser/ Abwasser) angeschlossen werden. Die Bestandsgebäude werden über Fernwärme versorgt.
Dach- und ggf. auch Fassaden-Flächen sind maximal mit PV-Anlagen zu belegen.
Nachhaltigkeit:
Das Gebäude soll möglichst CO2-neutral prioritär als Holz-/Holzhybridbau geplant und erstellt werden. Eine materialgerechte und wirtschaftliche Planung wird vorausgesetzt.
Die neuen Dachflächen sind zur Retention weitestgehend als Gründächer auszuführen. Die Kombination mit Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen ist ausdrücklich erwünscht.
Die Ausloberin wünscht sich zur Erreichung der Klimaziele einen bewussten Umgang mit Ressourcen bei der Herstellung, Errichtung und beim Betrieb des Gebäudes. Mit der Bauweise, den Bauteilen und der Nutzungsdauer der Baustoffe sollen die CO2 Emissionen des Gebäudes nachhaltig verringert werden. Der CO2-Fußabdruck ist sowohl bei der Erstellung als auch beim Betrieb des Gebäudes möglichst gering zu halten. Verwendete Materialien/eingesetzte Baustoffe, Recyclefähigkeit, Rückbaumöglichkeit und Wiederverwendbarkeit sind im Zuge des Entwurfes zu prüfen. Ebenso sind Aussagen zum Energiekonzept, der Klimabilanz und den Lebenszykluskosten zu treffen.
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Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß NBBW sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
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Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5 und optional 6 (Elektro), LPH 1-8, optional 9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Fachplanung TGA (HLS) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
stufenweise Beauftragung
In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 16.03.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (ELT), LPH 1-8, optional 9
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)