Arbeitsmarktdienstleistung: Frauen nehmen Anlauf Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-157/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 236153-4404 / +49 236153-4406
Fax: +49 236153-4205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Frauen nehmen Anlauf
Durch den Kreis Recklinghausen wurde die nachfolgende Leistung ausgeschrieben:
Im Vordergrund der Arbeitsmarktdienstleistung stehen die Ziele Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und nach Möglichkeit die Direktvermittlung. Ziel der Maßnahme ist es die Teilnehmerinnen durch intensive Unterstützung im Rahmen von (digitalem) Einzel- und Gruppencoaching für ein eigenverantwortliches Leben zu ermächtigen und im besten Fall den Wiederanschluss in ein bekanntes Berufsfeld zu begleiten.
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Frauen aus dem Rechtskreis des SGB II. Die Frauen verfügen über einen Ausbildungs- oder Schulabschluss und/ oder spezifische Berufserfahrung.
Stadt Recklinghausen und Stadt Marl oder Stadt Dorsten Recklinghausen und Marl oder Dorsten
Durch den Kreis Recklinghausen wurde die nachfolgende Leistung ausgeschrieben:
Im Vordergrund der Arbeitsmarktdienstleistung stehen die Ziele Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und nach Möglichkeit die Direktvermittlung. Ziel der Maßnahme ist es die Teilnehmerinnen durch intensive Unterstützung im Rahmen von (digitalem) Einzel- und Gruppencoaching für ein eigenverantwortliches Leben zu ermächtigen und im besten Fall den Wiederanschluss in ein bekanntes Berufsfeld zu begleiten.
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Frauen aus dem Rechtskreis des SGB II. Die Frauen verfügen über einen Ausbildungs- oder Schulabschluss und/ oder spezifische Berufserfahrung.
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) schriftlich einigen.
Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Losblatt (E.1) um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DLC9
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.