Betriebsführungsvertrag für die Tiefgarage Neumarkt sowie das Parkhaus Schulstraße und Parkhaus Rathaus Referenznummer der Bekanntmachung: 095/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Münsterstraße 16
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 5451-931534
Fax: +49 5451-93166534
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführungsvertrag für die Tiefgarage Neumarkt sowie das Parkhaus Schulstraße und Parkhaus Rathaus
Die Stadt Ibbenbüren ist Eigentümerin der Parkhäuser Garage Neumarkt, Garage Schulstraße und Garage Rathaus in der Innenstadt Ibbenbürens.
Die 3 Häuser haben insgesamt eine Kapazität von rd. 814 Kfz-Einstellplätzen:
a. Tiefgarage Neumarkt 459 Stellplätze über 2 Ebenen
b. Parkhaus Garage Schulstraße 210 Stellplätze
c. Parkhaus Garage Rathaus 145 Stellplätze
Die 2 Garagen Rathaus und Schulstraße sind mittels Fernwirkung (Video- und Sprechverbindung) mit der größeren Tiefgarage Neumarkt verbunden. Neben städtischen Einstellplätzen in der Tiefgarage Neumarkt werden über die Schrankenanlage auch noch private von der Neumarktgarage aus erreichbare 5 weitere kleinere Gara-gen angedient.
Die Neumarktgarage ist mit aufwendiger Technik (z. B. Lüftungsanlagen, Notstromaggregat usw.) ausgestattet.
Im Bereich der Parkraumtechnologie / Parkraumtechnik wird DESIGNA eingesetzt.
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung der o. a. Parkhäuser (Garagen). Der Auftragnehmer führt den Betrieb in eigenem Namen und für Rech-nung der Stadt Ibbenbüren.
Tiefgarage Neumarkt Neumarkt 50 49477 Ibbenbüren, Parkhaus Schulstraße Schulstraße 17 49477 Ibbenbüren, Parkhaus Rathaus Klosterstraße 24 49477 Ibbenbüren
Die Stadt Ibbenbüren ist Eigentümerin der Parkhäuser Garage Neumarkt, Garage Schulstraße und Garage Rathaus in der Innenstadt Ibbenbürens.
Die 3 Häuser haben insgesamt eine Kapazität von rd. 814 Kfz-Einstellplätzen:
a. Tiefgarage Neumarkt 459 Stellplätze über 2 Ebenen
b. Parkhaus Garage Schulstraße 210 Stellplätze
c. Parkhaus Garage Rathaus 145 Stellplätze
Die 2 Garagen Rathaus und Schulstraße sind mittels Fernwirkung (Video- und Sprechverbindung) mit der größeren Tiefgarage Neumarkt verbunden. Neben städtischen Einstellplätzen in der Tiefgarage Neumarkt werden über die Schrankenanlage auch noch private von der Neumarktgarage aus erreichbare 5 weitere kleinere Gara-gen angedient.
Die Neumarktgarage ist mit aufwendiger Technik (z. B. Lüftungsanlagen, Notstromaggregat usw.) ausgestattet.
Im Bereich der Parkraumtechnologie / Parkraumtechnik wird DESIGNA eingesetzt.
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Betriebsführung der o. a. Parkhäuser (Garagen). Der Auftragnehmer führt den Betrieb in eigenem Namen und für Rech-nung der Stadt Ibbenbüren.
Stadt Ibbenbüren hat das Recht, den Vertrag jeweils maximal um 1 Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2027, zu verlängern. Die Verlängerung seitens der Stadt Ibbenbüren muss schriftlich, spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages, erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
521 Erklärung Ausschlussgründe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung; ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen
522 Eigenerklärung Mindestlohngesetz, Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: mindestens 2,5 Mio EUR
Versicherung für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden:
Für Personen-, Sach- und diesbezügliche Vermögensschäden
100.000.000,00 EUR je Versicherungsfall und
100.000.000,00 EUR Jahreshöchstersatzleistungen
Für reine Vermögensschäden
500.000,00 EUR je Versicherungsfall
1.000.000,00 EUR Jahreshöchstersatzleistung
531 Bewerber-/Bietergemeinschaft (falls zutreffend); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
532 Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (falls zutreffend); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
533 Verpflichtungserkärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe (falls zutreffend); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ibbenbüren
Zentrale Vergabestelle
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation wird während des Ausschreibungsverfahrens ausschließlich über die Stabsstelle Vergabe geführt. Nutzen Sie daher bei Rückfragen o.ä. bitte vorrangig den Kommunikationsbereich in diesem Vergabeportal.
NUR DIGITALE ANGEBOTE SIND ZULÄSSIG!!!
Ab dem 18. Oktober 2018 muss das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für eu-weiten Aufträge rein elektronisch verlaufen (§ 11 EU VOB/A i.V.m. § 23 EU VOB/A). Dieses bedeutet auch, dass seit diesem Zeitpunkt NUR noch DIGITALE Angebote akzeptiert werden dürfen. Angebote, die über den Postweg, per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich dieser Vergabeplattform eingereicht werden, müssen ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Ihr Angebot ausschließlich über das Bietertool dieser Vergabeplattform ab.
Eine Anleitung zur Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie unter den Vergabeunterlagen im Bereich "Sonstiges".
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRDLR7G
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2514112165
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2514112165